Gesamtschule: Aufruf zum Widerspruch
Die Initiative Gesamtschule rät Eltern, einen ablehnenden Bescheid nicht hinzunehmen.
Mönchengladbach. Für 458 Kinder in Mönchengladbach scheint der Traum von der Gesamtschule ausgeträumt. Sie erhielten den Bescheid, dass auf ihrer Wunschschule kein Platz für sie ist. "Nicht aufgeben", rät die Vorsitzende der Mönchengladbacher Initiative Gesamtschule (Migs), Angelika Hofmann. "Noch besteht Hoffnung." Widerspruchs- und Klageweg stehen noch offen. Und die Migs, die seit Jahren für eine sechste Gesamtschule kämpft, hat Eltern, deren Kinder abgelehnt worden sind, bei einem Info-Abend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
Etwa 30 betroffene, oft frustrierte und wütende Eltern hatten sich im DGB-Haus eingefunden, um zu erfahren, wie sie ihrem Kind doch den gewünschten Gesamtschulplatz beschaffen können.
"Ich weiß, dass für meine Tochter die Gesamtschule das Richtige ist", sagt Sabine Eckelboom, die ihre Tochter Alina in der Gesamtschule Neuwerk angemeldet hat und eine Ablehnung bekam. "Da fällt sie nicht gleich durch ein Sieb, sondern kann sich hocharbeiten." Auch Petra Corsten ist davon überzeugt, dass eine Gesamtschule für ihren Sohn Nico das Beste ist. "Wir wohnen in Giesenkirchen und würden ihn jeden Tag nach Neuwerk fahren, wenn er nur einen Platz bekäme", betont sie.
Reinhold Schiffers, nicht nur Bezirksvorsteher (SPD) und Schulleiter, sondern auch Schriftführer der Migs, machte den Eltern Mut und beschreibt das Vorgehen: "Zuerst müssen die Eltern schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Sollte dieser Widerspruch von der Schulleitung abgelehnt werden, bleibt der Weg zum Anwalt. Ich sehe die Chancen, einen Gesamtschulplatz einzuklagen als gar nicht schlecht an."
Während aber an der Espenstraße, in Rheydt-Mülfort, Volksgarten und Hardt auf per Klage g nur die Aufnahme einzelner Schüler erreicht werden kann, sieht die Lage in Neuwerk anders aus. Hier seien die Eltern lange zu Recht davon ausgegangen, dass zwei zusätzliche Eingangsklassen als Überlast gebildet werden würden. Die Schulleitung hatte dazu ihre Bereitschaft signalisiert.
Nun aber soll nach Absprache mit der Bezirksregierung in Düsseldorf und dem Schuldezernenten nur eine zusätzliche Klasse entstehen. Schiffers sieht gute Chancen, auf dem Klageweg mehr als nur die Aufnahme einzelner Schüler zu erreichen. "Neuwerk könnte die sechste Eingangsklasse aufnehmen", unterstreicht er.
Die Migs bietet den klagewilligen Eltern an, sie mit gerichtstauglichen Argumenten zu versorgen. Dass der Klageweg nicht aussichtslos ist, zeigt ein Fall aus Koblenz: Das dortige Verwaltungsgericht hat jüngst entschieden, dass das konkrete Auswahlverfahren die Schüler ungerechtfertigt ungleich behandelt habe und per Eilbeschluss die vorläufige Aufnahme des Schülers in seine Wunschschule verfügt.
Ob NRW-Gerichte ähnlich entscheiden, ist offen. Aber Olaf Möhring, Gladbacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist optimistisch: "Die Lage in NRW dürfte vielfach vergleichbar sein. Jedenfalls gibt die Entscheidung Eltern Hoffnung, ihr Kind doch noch an der Wunschschule zugelassen zu bekommen."