Giesenkirchen: Visitenkarte verrät Sextäter
Der mutmaßliche Kinderschänder (28) aus Odenkirchen bestreitet die Tat. Er soll eine Achtjährige missbraucht haben.
Giesenkirchen. Taxifahrer suchten ihn ebenso wie Buslenker, Grundschuleltern, Polizeibeamte und vor allem der verzweifelte Vater des missbrauchten Mädchens (8). Und sie fanden den mutmaßlichen Kinderschänder. Nach einer "sehr intensiven Suchaktion" (Polizei-O-Ton) ist bereits am Freitagabend der "Giesenkirchener Sextäter" gefasst worden.
Stunden zuvor, am frühen Nachmittag, hatte der 28-Jährige das einzige Kind der jungen Familie im Eltern-Schlafzimmer der Wohnung Am Sternenfeld in Giesenkirchen missbraucht, die WZ berichtete.
Nach Angaben der Polizei hatte er beobachtet, wie der Vater die Wohnung verlassen hatte. Diesen Moment nutzte der Odenkirchener, der seit Tagen in Giesenkirchen für eine kleine Gladbacher Behinderten-Selbsthilfe-Gruppe Spenden sammelte. Als er klingelte, war das Mädchen allein zu Hause.
Der Mann, sagte gestern ein Polizeisprecher, gehöre dieser Gruppe aber nicht an. Er habe sich als Arbeitsloser lediglich "ein wenig nebenbei" verdienen wollen.
Als der Vater zurückkehrte, bemerkte er die verstörte Tochter und alarmierte daraufhin Polizei wie Eltern einer Grundschule, die das Opfer besucht.
Bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter schaltete die Polizei auch mehrere Taxi- und Linienbusfahrer ein und teilte ihnen die Beschreibung des 28-Jährigen mit - über Funk.
Einen entscheidenden Hinweis gab ein Spender. Dem hatte der Odenkirchener seine Visitenkarte und die Adresse der Selbsthilfegruppe gegeben.
Inzwischen wurde gegen den ledigen Mann Haftbefehl erlassen. Er bestreitet die Tat. In der Wohnung fand die Polizei aber ein Messer. Das soll er benutzt haben, als er die Schülerin zu den sexuellen Handlungen zwang.
Wegen sexuellen Missbrauchs an einem anderen Kind war er bereits früher zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden - ausgesetzt zur Bewährung. Der 28-Jährige, sagt ein Polizeisprecher, habe "schon mehrfach" Kinder sexuell belästigt.
Das Mädchen befindet sich in der Obhut der Eltern. Die Hilfe eines Psychologen hätten diese weder für das Mädchen noch für sich in Anspruch genommen.