Gladbacher prellte Seniorin um 15 000 Euro

Arbeitsloser erhält Haftstrafe zur Bewährung.

„Ich lebe von Sozialhilfe“, stellte sich der arbeitslose Einzelhandelskaufmann (50) gestern im Saal des Amtsgerichts vor. Wie hoch die Sozialhilfe sei, könne er nicht sagen. „Fragen Sie meinen Betreuer“, sagte er dem Richter. Dem nicht vorbestraften 50-Jährigen wurde vorgeworfen, eine 75-jährige Rentnerin um 15 000 Euro betrogen zu haben.

Der Angeklagte hatte der Erkratherin versprochen, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Tatsächlich sah sie weder Gewinne noch ihr Erspartes wieder. In der Sparkasse Düsseldorf hatte sie dem Mann in den Jahren 2010 und 2011 einmal 3000 Euro, einmal 5000 Euro und zuletzt 7000 Euro anvertraut.

Der Angeklagte gab sofort zu, das Geld genommen, „aber nicht für sich verwendet“ zu haben. Die Firma, für die er damals tätig war, sollte das Geld in Aktien anlegen. Er habe davon lediglich zehn Prozent Provision bekommen. Einen Anlageberatungsvertrag habe die 75-Jährige nicht unterschrieben. „Das machen wir privat“, habe er ihr vorgeschlagen, so der Angeklagte. Aber den Namen der Firma wollte der 50-Jährige keinesfalls nennen. „Nein, das geht nicht, ich bin bedroht worden. Ich habe Angst um mein Leben“, erklärte er. Später habe er bei der Firma aufgehört. Wahrscheinlich sei das Geld nie angelegt worden. „Das ist ja hanebüchen, was Sie uns da sagen“, hielt der Richter dem Gladbacher vor.

Der Angeklagte entschuldigte sich abschließend und beteuerte: „Ich würde das Geld zurückzahlen. Aber ich kann es nicht“. Wegen Betruges in drei Fällen verurteilte das Gericht den Mönchengladbacher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert.