Glasverbot an Karneval in der Stadt

Die Karnevalisten nehmen die Ankündigung von Ordnungsamt und Polizei gelassen hin.

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Das Schnaps-Gläschen um den Hals für die kleine innere Aufwärmung zwischendurch — das gehörte für viele Teilnehmer von Karnevalsumzügen bisher einfach dazu. Doch damit ist jetzt Schluss. Wie die Stadt gestern mitteilte, hat sie ein Glasverbot für alle Teilnehmer von jecken Straßenumzügen erteilt. Bislang wurde in Mönchengladbach auf die Einsicht und Freiwilligkeit aller Beteiligten gesetzt, um die unkontrollierte Entsorgung von Gläsern und Flaschen zu vermeiden. Doch offensichtlich blieben dennoch viel zu große Scherbenhaufen zurück. Und weil die ein großes Gefahrenpotenzial haben, ist das Ordnungsamt mit der Polizei und den Rettungsdiensten zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Glasverbot bei allen Karnevalsumzügen notwendig ist.

„Ich gehe davon aus, dass die Karnevalsgesellschaften als Veranstalter ihrer Vorbildfunktion für alle Besucher des Straßenkarnevals gerne nachkommen werden. Dadurch helfen sie mit, das Verletzungsrisiko für ihre Gäste zu reduzieren und den Einsatz von Rettungsfahrzeugen sicherzustellen, der in der Vergangenheit durch Bruchglas in mehreren Fällen erschwert wurde“, sagt Ordnungsdezernent Matthias Engel.

Für die Große Prinzengarde aus Rheydt ist das Verbot kein Problem. „Wir fühlen uns null betroffen, weil es bei uns sowieso seit mehreren Jahren keinen Alkohol und keine Gläser gibt“, sagt Präsident Dieter Beines. „Ein Bier können wir auch hinterher trinken.“ Bei der Karnevalsgesellschaft „Immer lustig Holt“ müssen noch alle Teilnehmer des Veedelszuges über das neue Verbot informiert werden. Das Glasverbot sieht man aber auch hier überwiegend gelassen. „Vergangenes Jahr hatten wir am Veilchendienstag ja auch schon Flaschen und Gläser aus Plastik“, sagt Vorsitzender Günter Claßen. Für die Sicherheit sei das sehr ratsam. „Wenn Jugendliche mit steigendem Pegel die Kontrolle verlieren, ist eine Plastikflasche, die durch die Luft fliegt, wohl weniger schlimm als eine aus Glas.“

Worüber sich die Karnevalsgesellschaften viel mehr Gedanken machen, sind die immer höheren Sicherheitsauflagen. Rolf Garden fragt sich, wie viele neue Vorschriften in den kommenden Jahren noch folgen. „Das ist ja alles gut und richtig, trotzdem wird es immer mehr“, sagt der Vorsitzende der „KG Uehllöeker Neuwerk“. „Wir müssen uns jetzt Alternativen für die Schnapsgläschen der Fußtruppen und die Bierkästen auf dem Wagen überlegen.“

Bei den Karnevalsumzügen gilt das Glasverbot nur für die Teilnehmer, also für die Fußgruppen und die Besatzung der Wagen. Die Besucher dürfen noch einen Schluck aus der Bierflasche aus Glas nehmen. Anders sieht das am Altweibertag in Giesenkirchen aus. „Mehr Spaß ohne Glas“ — unter diesem Motto hatten Ordnungsamt, Polizei und Abfallentsorger GEM in den vergangenen Jahren für einen freiwilligen Glasverzicht geworben. In Giesenkirchen habe das leider wenig gefruchtet, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Beim Altweibertreffen 2017 mussten Ordnungsamt und Polizei wieder erheblichen Glasbruch auf dem und rund um den Konstantinplatz feststellen. Hoffnung, dass insbesondere bei den jugendlichen Besuchern des Altweibertreffens weitere Appelle der Behörden erfolgreich sind, macht sich die Stadt nicht. Deshalb hat das Ordnungsamt in Absprache mit der Polizei für das Giesenkirchener Zentrum für den Altweiberdonnerstag, 8. Februar, von 11 bis 22 Uhr ein Glasverbot verfügt. Und das gilt für alle Feiernden.

Das Verbot gilt für den Bereich rund um den Konstantinplatz, für den Parkplatz Vikarienweg/Heukenstraße Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inklusive Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße. Wer hier mit einer Glasflasche angetroffen wird, müsse damit rechnen, dass sie sofort konfisziert wird, sagt Rütten.

Von dem Verbot ausgenommen sind Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung beziehungsweise ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabei hat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr in Glasbehältnissen abzugeben.