Haftstrafe für Ebay-Betrüger

Mönchengladbacher bekommt von Serien-Täter Geld zurück.

Mönchengladbach. Mit einem cleveren juristischen Schachzug kommt ein junger Mann aus Mönchengladbach nun schneller zu seinem Recht. Im Internet-Auktionshaus Ebay hatte er im August vergangenen Jahres eine Spielekonsole ersteigert und die rund 350 Euro an den Verkäufer überwiesen. Doch der lieferte nicht — ein eigentlich klassischer Ebay-Betrug.

Doch das Opfer erstattete nicht nur Strafanzeige, sondern stellte auch gleich einen so genannten Adhäsions-Antrag. Mit diesem werden die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers, etwa auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, direkt im Strafprozess mit erledigt.

Der Vorteil fürs Opfer: Der Mann muss nicht einen eigenen Zivilprozess anstrengen und bekommt meist viel schneller sein Geld zurück. Und so kam der Mönchengladbacher nun früh und unkompliziert zu seinem Recht. Der Betrüger muss ihm die 350 Euro zurückerstatten. Ansonsten hätte sich der Geschädigte das Geld umständlich über einen Zivilprozess zurück holen müssen.

Das Gericht verurteilte den Unnaer Ebay-Serienbetrüger außerdem zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Bisher war der 28-Jährige in ähnlichen Fällen immer mit Geldstrafen davon gekommen. Wiederholt bot er im Internet bei Ebay Artikel an, die er gar nicht besaß oder schlicht nicht verschicken wollte. Im Juli und August vergangenen Jahres wurde er wieder rückfällig.

„Ich habe damals weder Hartz IV gehabt, noch irgendwo sonst Geld her bekommen. Ich war total panisch“, sagte der 28-Jährige am Donnerstag im Amtsgericht Unna.