Salafisten: Stadt verbietet Treffpunkt
Der Verein Einladung zum Paradies darf eine von ihm gemietete Wohnung an der Eickener Straße nicht mehr als Gebets- und Versammlungsraum nutzen.
Sollte die Wohnung an der Eickener Straße 166 noch einmal als Gebets- und Versammlungsraum genutzt werden, droht dem Verein Einladung zum Paradies ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro. Und zwar für jeden einzelnen Verstoß.
Die Stadt hat am Mittwoch diese Art der Nutzung der Wohnung für unzulässig erklärt und dem Verein untersagt. Eine dreiseitige Ordnungsverfügung wurde Sven Lau, stellvertretender Vorsitzender von EZP und gleichzeitig Mieter der Wohnung, von Vertretern des Bauordnungsamts persönlich zugestellt.
Nach Auffassung dieser Behörde ist „die regelmäßige und wiederkehrende Nutzung“ der Wohnung als Gebets- und Versammlungsraum eine „ungenehmigte Nutzungsänderung beziehungsweise -erweiterung“ und verstößt gegen öffentliches Recht.
Über einen gewissen Zeitraum habe man die Vorkommnisse in den Räumen in der zweiten Etage des Hauses geprüft, um zu sehen, ob es sich um eine „regelmäßige und wiederkehrende“ Angelegenheit handele. Außerdem habe es eine Anhörung Sven Laus gegeben. Auch daraus habe sich „keine andere Einschätzung“ ergeben. Und ein Antrag für eine Nutzungsänderung liegt laut Stadt bisher nicht vor.
„Dem Verein dürfte nun klar geworden sein, dass die vermeintliche Ruhe der vergangenen Wochen trügerisch und die Stadt nicht untätig war“, sagte Wilfried Schultz von der Bürgerinitiative (BI). Peter Brockers von der Interessensgemeinschaft gegen Salafisten (IgS) ist „froh über die Entscheidung, auf die wir in Stille gehofft haben und deshalb viele Gespräche geführt haben“.
EZP-Vorstandsmitglied Sven Lau sagte gestern, dass es trotz der Ordnungsverfügung „immer weiter“ gehen werde. Man werde sich in anderen Privatwohnungen treffen und ansonsten werde es wieder wärmer. Deshalb seien Gebete und Kundgebungen auf dem Eickener Markt bald kein Problem mehr. Auch den Parkplatz des Geländes an der Eickener Straße 164 sei ein möglicher Ort für Versammlungen.
Das Gebäude auf diesem Gelände will der Verein, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kaufen. Es gibt einen entsprechenden Vorvertrag, der dem Eigentümer eine Frist für die von EZP gewünschten Umbauten setzt — und zwar den kommenden März. Von drei entsprechenden Bauanträgen ist bisher nur einer von der Stadt bewilligt. Dabei geht es um Reste einer abbruchreifen Tankstelle. Diese darf nun demontiert werden.