Haftstrafe wegen versuchter Vergewaltigung

Gericht: Ein 48-Jähriger ist zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Mönchengladbach. Zu einem Jahr und acht Monaten Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist ein Mönchengladbacher vom Landgericht verurteilt worden. Dem 48-Jährigen, der seit elf Jahren in einem heilpädagogischen Heim in Viersen-Süchteln lebt, wurde vorgeworfen, im August 2009 eine 31-Jährige in Süchteln vergewaltigt zu haben. Ein Nachbar hörte ihre Schreie, ging dazwischen und verständigte die Polizei.

Der geistig behinderte Angeklagte gab eine Sachbeschädigung zu, die ihm der Staatsanwalt vorwarf. Vor zweieinhalb Jahren hatte er zwei Container und eine Thujahecke angezündet. Den Vergewaltigungsvorwurf wies er jedoch zurück. Das Opfer sei ihm am 25. August begegnet, man habe zusammen Bier und Schnaps getrunken. Dann soll die Frau ihre Kleider abgelegt haben, Sex hätten sie aber nicht gehabt. Warum sie geschrien habe, konnte der Angeklagte nicht erklären.

Auch die Aussage des vor Gericht offenbar angetrunkenen Opfers diente kaum der Aufklärung. Sie erinnerte sich nicht mehr. Eine Blutprobe bei Täter und Opfer ergab damals bei ihr einen Alkoholpegel von 3,5 Promille, beim Angeklagten 1,7 Promille.

Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass der Mann vermindert schuldfähig war und intellektuell minder begabt sei. Es bestehe Wiederholungsgefahr, wenn der 48-Jährige Alkohol trinke. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an und verhängte eine entsprechende Strafe.