Höchststrafe nach blutigem Doppelmord
39-jähriger Familienvater zu lebenslanger Haft verurteilt.
Mönchengladbach. Knapp ein Jahr nach dem Doppelmord an seiner Frau und seiner Tochter hat das Landgericht Mönchengladbach die Höchststrafe gegen einen 39-jährigen Mann verhängt. Der Familienvater wurde am Donnerstag zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung aus der Strafhaft nach 15 Jahren ausschließt. Der Türke hatte seine Frau und seine älteste Tochter nach einem Sorgerechtstermin bis vor ihre Haustür verfolgt und mit jeweils zwei Kopfschüssen ermordet. Außerdem hatte er seine Schwägerin vergewaltigt. Der Fall löste einen Justizskandal aus, weil gegen den Mann zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag. Ein Familienrichter hatte vergeblich die Staatsanwaltschaft alarmiert, dass der Gesuchte bei ihm im Gerichtssaal sitzt. Auch war der Haftbefehl nicht in den Polizeicomputer eingestellt worden. Justizinterne Ermittlungen waren aber später eingestellt worden. Dem Doppelmord war ein langes Martyrium der Familie vorangegangen, die sich dem gewalttätigen Mann und Vater stets unterordnen musste. Der Türke habe seine Ehefrau rund 30 Mal vergewaltigt und sie auch häufig geschlagen, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Ehefrau und Kinder hätten stets gehorchen müssen, seine Frau habe er auch schon einmal nachts mit dem Auto in den Wald gefahren und dort ausgesetzt. Als sie sich in ein Frauenhaus flüchtete und scheiden lassen wollte, drohte der Mann damit, seine Familie zu töten. Als er realisierte, dass ihm die Macht über seine Familie entglitt und seine Frau Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte, habe er sich eine Pistole gekauft und Minuten nach dem Gerichtstermin seine Frau vor den Augen der zwei kleineren Kinder erschossen. Dann habe er auch seine älteste Tochter getötet. Dabei habe er jeweils einen Fuß auf die am Boden liegenden Frauen gesetzt. Die Tat habe der Mann als "bestrafende Hinrichtung" inszeniert, sagte der Richter. Lediglich vom Vorwurf, dass er auch seinen Sohn ermorden wollte, sprach das Gericht den Mann frei.