Hohe Haftstrafen im Prozess um Foltervideos

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte H. junge Männer bestohlen, gequält und das Ganze dann auch noch mit dem Handy gefilmt haben soll.

Mönchengladbach. Fünf Jahre und zehn Monate, das ist die Höchststrafe in dem Prozess um Foltervideos, Freiheitsberaubung und Erpressung, der gestern vor dem Landgericht zu Ende gegangen ist.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte H. junge Männer bestohlen, gequält und das Ganze dann auch noch mit dem Handy gefilmt haben soll. Videos der Taten tauchten schließlich im Freundeskreis der Täter auf und landeten dann bei der Polizei.

Was die Beamten darauf zu sehen bekamen, war grausam. H. (24) und seine Mitangeklagten hatten ihre Opfer Michael W. und David St. in eine Wohnung an der Brunnenstraße in Dahl gelockt. Dort sollen sie die drogenabhängigen Männer gefesselt, mit Drogennadeln gequält und mit Hundeleinen geschlagen haben.

Die Opfer mussten die Kunstdroge Pep nehmen und in Frauenkleidern tanzen. Die Folter filmten die Täter per Handy-Kamera, außerdem bestahlen sie die Opfer und drangen in deren Wohnung ein.

Die Mittäter wurden ebenfalls verurteilt. Manuel H. bekam drei Jahre und zehn Monate Haft, Kerstin B. drei Jahre und sechs Monate. Zwei weitere Angeklagte bekamen Bewährungstrafen.