Immer mehr vermüllte Privatgrundstücke

Schon 219-mal musste das Ordnungsamt in diesem Jahr einschreiten, weil sich auf Privatgrundstücken der Abfall türmte und nicht weggeräumt wurde. In einem besonders heftigen Fall an der Waldhausener Straße gibt es eine saftige Geldstrafe.

Mönchengladbach. Speisereste, zerbrochene Flaschen, alter Hausrat — im Innenhof eines Hauses an der Waldhausener Straße türmte sich stinkender Abfall. Und das schon seit Wochen. Da der Hauseigentümer der schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung des Mülls nicht nachkam, ist jetzt das Ordnungsamt eingeschritten. Es ließ den Hof von sämtlichen Abfällen säubern. Für den Eigentümer wird das eine teure Angelegenheit. Er erhielt eine saftige Rechnung von mehreren hundert Euro.

Immer häufiger kommt es vor, dass Hauseigentümer ihrer Pflicht zu Ordnung und Sauberkeit nicht nachkommen. Im Ordnungsamt spricht man sogar von einer deutlichen Zunahme der Fallzahlen.

Auch auf Privatgeländen darf Müll schon höchstens vorübergehend gelagert werden. Wird er nicht weggeräumt, schreitet die Stadt ein, auch in solchen Fällen, in denen der Abfall nicht von Hauseigentümern oder Vermietern verursacht wurde. Denn vom Müll können Gesundheitsgefahren ausgehen, und er zieht Ratten an.

Das vermüllte Haus an der Waldhausener Straße ist ein echtes Problemhaus. Obwohl es total heruntergekommen ist, wird es noch von mindestens zwei Menschen bewohnt. Neben den Mietern nutzen auch Obdachlose das leicht zugängliche Gebäude immer wieder als Schlafplatz. Wegen der menschenunwürdigen Verhältnisse in dem Haus untersagte die Stadt den Bewohnern die Nutzung per Ordnungsverfügung. Will heißen: Das Haus wird zwangsgeräumt, wenn es nicht bis Anfang kommender Woche leergezogen ist.

Im August wäre es in dem Gebäude beinahe zu einer Explosion gekommen, weil Unbekannte an der Gasleitung gewerkelt hatten. Wären die Bewohner nicht so schnell auf das Leck aufmerksam geworden, wären sie und Passanten bei einer Detonation wahrscheinlich ums Leben gekommen. Deshalb wurde bei der Polizei auch eine Mordkommission eingesetzt.

Wie Wolfgang Speen am Dienstag sagte, zählen die Müllablagerungen an dem Haus an der Waldnieler Straße zu den besonders krassen Beispielen. Deshalb ordnete Personal- und Ordnungsdezernent Hans-Jürgen Schnaß die Säuberung an. Laut Speen wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine so genannte Ersatzvornahme wie dort eingeleitet. Das heißt: Normalerweise übernimmt das Ordnungsamt nicht die Pflichten des Hauseigentümers und stellt anschließend die Kosten für die Müllbeseitigung in dessen Rechnung. Das geschieht nur, wenn der Eigentümer nicht erreichbar ist und die gelagerte Abfallart und -menge eine „erhebliche Gefahr“ darstellt.

Sieht der Kommunale Ordnungsdienst bei seinen Streifen durch das Stadtgebiet Müllablagerungen auf privaten Grundstücken, werden die Besitzer im Normalfall zunächst mündlich aufgefordert, den Abfall zu beseitigen. Ist der Unrat nach einer gewissen Frist immer noch da, folgen eine schriftliche Anhörung und die schriftliche Aufforderung zur Beseitigung.

Wird das ebenfalls ignoriert, kann es teuer werden. In dem Fall wird nämlich eine Ordnungsverfügung erlassen und ein Zwangsgeld angedroht. Und wenn dann auch noch nachgewiesen werden kann, wer für die Abfallablagerung verantwortlich ist, wird parallel noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die enden oft mit erheblichen Geldbußen, die im vierstelligen Bereich liegen können.