Kinderschänder muss drei Jahre in Haft

Mönchengladbach. Das Landgericht Mönchengladbach hat einen 47 Jahre alten Kinderschänder zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann habe in vollem Umfang gestanden, die beiden Töchter seiner früheren Lebensgefährtin mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben, berichtete ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Bis 2001 hatte der Mann in Heinsberg mit der Frau und ihren anfangs zehn Jahre alten Kindern unter einem Dach gelebt. In diesen beiden Jahren vergriff er sich immer wieder massiv an den Töchtern. Die Mädchen hatten die Ereignisse erst später einordnen können. Die Taten liegen teils mehr als ein Jahrzehnt zurück.