Mönchengladbach Kündigungsstreit um „Puffauto“ - Gericht verhandelt

Muss ein Beschäftigter sexistische Bilder auf dem Firmenauto hinnehmen? Seit 20 Jahren verkaufte ein Mann für einen Kaffeevertrieb ja eigentlich nur Kaffee, bis er sich weigerte, mit einem derart gestalteten Auto zu fahren.

Foto: Ilg, privat

Mönchengladbach (dpa) - Der Beschäftigte eines Kaffeevertriebs hat sich geweigert, mit einem anzüglichen Bild auf einem Firmenfahrzeug zu fahren und dafür die Kündigung bekommen. Über seine Klage verhandelt das Arbeitsgericht Mönchengladbach am Mittwoch (11.30 Uhr). Das Unternehmen hatte nach Gerichtsangaben seine Firmenfahrzeuge neu gestaltet: Auf der geschlossenen Tür waren demnach nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen.

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Als dann auch noch die grauen Radkappen gegen rote ausgetauscht wurden, kam es den Angaben zufolge zum Streitgespräch: Mit einem solchen „Puffauto“ wolle er keine Geschäfte tätigen, sagte der Mann laut Gericht. Nach dem Widerruf eines Vergleichs verhandelt das Arbeitsgericht Mönchengladbach jetzt über eine Kündigungsschutzklage.