Mehr als vier Jahre Haft für Todesfahrer von Rheydt
Mönchengladbach. Im Prozess um die Amokfahrt eines 22-Jährigen durch Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Der Richter hat den Angeklagten schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Verteidigung des 22-Jährigen erklärte sich mit dem Urteil einverstanden und gab an, auf das Rechtsmittel der Revision zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordet.
Der 22-Jährige muss noch drei Monate Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung in Haft absitzen und wird anschließend direkt in eine Entziehungsklinik überstellt. Der junge Schwalmtaler war am 23. März 2011 betrunken und unter Drogen Auto gefahren und hatte dabei zwei Menschen getötet. Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich nicht mehr erinnern können.