Messer-Attacke: Täter und Opfer betrunken
Der Angeklagte hat die Tat gestanden.
Auch gestern war in dem Schwurgerichts-Prozess, in dem sich ein Pole (25) wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, von reichlich Wodkagenuss die Rede. Laut Anklage soll der 25-Jährige am 3. August 2014 nach einer wodkareichen Party im Streit auf einen polnischen Mittrinker eingestochen haben. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Neu-Viersener die Tat zugegeben.
„Der Andere hat meine Mutter beleidigt. Dann bin ich auf den zugegangen und habe zugestochen“, hatte der Angeklagte am ersten Prozesstag eingestanden. Danach habe er die Wohnung verlassen und sich an einem Kiosk eine Flasche Wodka (0,5 Liter) gekauft. Nach diesen Angaben und den Blutproben errechnete gestern ein Rechtsmediziner, dass der Angeklagte zur Tatzeit einen Alkoholpegel mit 2,26 Promille hatte. Der 25-Jährige sei Alkohol gewohnt und deshalb mit geringen Ausfallerscheinungen aufgefallen, so der rechtsmedizinische Gutachter. Aber auch das schwer verletzte Opfer, das mit einer fünf bis sechs Zentimeter tiefen Stichverletzung im Brustkorb mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus kam, war deutlich alkoholisiert, berichtete gestern ein Arzt.
Zwei Mittrinker hatten sich im Prozess widersprüchlich an die damalige Situation in der Wohnung erinnert. „Aber die Tat selbst habe ich nicht gesehen“, hatte ein Landsmann des polnischen Angeklagten erklärt. Bei der Polizei war der Zeuge noch überzeugt gewesen: „Das Messer lag auf dem Tisch. Der 25-Jährige hat sofort auf den Polen eingestochen“. Als der Zeuge im Gerichtssaal auf den Widerspruch hingewiesen wurde, erklärte er sinngemäß: „Bei der Polizei gab es Probleme mit einer tschechischen Dolmetscherin. Die sprach nicht richtig Polnisch.“ Der Prozess wird fortgesetzt.