Missbrauch: Gericht verurteilt Gladbacher
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, davon in einem schweren Fall, hat die Zweite Große Jugendkammer des Landgerichts gestern einen Mönchengladbacher (59) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Angeklagt war der 59-Jährige außerdem wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen — wurde davon aber freigesprochen.
Die Prozessgeschichte hatte im Februar 2014 begonnen. Dem 59-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich von September 2009 bis Oktober 2010 an dem damals elf Jahre alten Mädchen massiv vergangen zu haben. Die Erste Jugendkammer hatte den Mann damals freigesprochen. Doch die Nebenklagevertreterin des Opfers hatte beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Erfolg Revision eingelegt. Der BGH hob den Freispruch auf.
So musste sich der Mann erneut auf die Anklagebank setzen. Laut Anklage soll es sowohl in seiner Rheindahlener Wohnung als auch in der Wohnung der Familie des Mädchens zu Übergriffen gekommen sein. Gestern erstattete eine Diplompsychologin für das Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Das Mädchen habe zwar Erinnerungsschwächen gezeigt. „Aber ich habe keine Bedenken, dass hier ein Erlebnisbezug vorhanden ist“, so die Sachverständige. Gestern hatte auch noch die Mutter des Opfers (38) ausgesagt. Die Tochter habe sich ihr anvertraut. Etwa zwanzig Mal sei es zu Übergriffen bis zum Beischlaf gekommen.
Das Gericht argumentierte: Wegen der Gedächtnislücken des Opfers könne man nicht alle Anklagevorwürfe nachweisen und müsse den Angeklagten teilweise freisprechen.