Softwareproblem Städtische Meldestelle kann Personalausweis nicht ausstellen
Mönchengladbach. · Weil Gerd Lützenburg in einen Neubau zog, bekam er keinen Ausweis. Grund ist laut Stadt eine IT-Umstellung.
Seinen Umzug an die Wienenfeldstraße hatte Gerd Lützenburg Anfang November bewältigt. Einige Tage später begab er sich zur Meldestelle im städtischen Verwaltungsgebäude in Rheindahlen. Sein Anliegen: Ummelden und einen neuen Personalausweis mit der neuen Adresse beantragen, der alte „Perso“ war im Oktober abgelaufen. Ein Bürger, der seinen Wohnsitzwechsel zügig meldet und seiner Ausweispflicht nachkommen will – das sollte ganz im Sinne einer Behörde sein. Ist es wohl auch, doch einen Ausweis konnte Lützenburg auf dem Amt erstmal nicht beantragen.
In der Meldestelle, so Lützenburg, eröffnete man ihm, „dass man sich aufgrund einer neuen Software zur Zeit außer Stande sieht, meinen Auftrag zu erfüllen, da es sich bei meiner neuen Anschrift um einen Neubau handelt, der systemseitig nicht erfasst ist.“ Der Sachbearbeiter habe eine Vorgesetzte konsultiert und sei freundlich gewesen, betont Lützenburg. Allein: Auch nach erneuter Nachfrage habe sich bis zum 15. Dezember nichts bewegt. Da für das Ausstellen eines neuen Ausweises eine Gebühr fällig wird, ist Lützenburg „im Grunde“ gar nicht wild darauf.
Deutsche über 16 Jahren müssen einen gültigen Ausweis besitzen
Trotzdem hätte er gern einen Ausweis. Denn: „Bei einer möglichen Personalausweis-Kontrolle kann ich nur einen abgelaufenen Ausweis präsentieren.“ Auch wenn Deutsche über 16 Jahren nur in Ausnahmefällen einen Ausweis bei sich führen müssen, besitzen müssen sie einen gültigen Ausweis. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld.
Und wo liegt das Problem? Die Stadt erklärt es so: „Unser IT-Verfahren für das Meldewesen, OK.EWO, ist eines der führenden Verfahren in Deutschland und wird in Mönchengladbach seit 2008 eingesetzt. Um eine Person anzumelden, müssen dort alle Straßen und Hausnummern hinterlegt sein. Dies geschieht immer mit dem erstmaligen Einzug einer Person in einen Neubau“, sagt Dirk Rütten von der städtischen Pressestelle. Früher hätten die Kollegen in der Meldestelle beim erstmaligen Einzug in ein neues Haus schon während eines Gesprächs mit einem Bürger das Haus im System registrieren und den Bürger bedienen können. „Seit einem Softwareupdate durch den Hersteller im Oktober 2019 ist dies nicht mehr möglich“, so Rütten. Betroffen sind davon anscheinend nur Fälle wie der Lützenburgs. „Weitere Auswirkungen des Updates für unsere Kunden konnten wir bislang nicht feststellen“, sagt Rütten.
Vermutlich Anfang Januar werde ein neues Update Abhilfe schaffen, so die Stadt, der Softwarehersteller teste es. Momentan behelfe sich der Fachbereich Bürgerservice mit einer „Notlösung“. Für die habe allerdings nur ein eingeschränkter Kreis von Mitarbeitern die nötigen Zugriffsrechte aufs System. „Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Kunde wiederholt vorsprechen muss, weil gerade keiner der Kollegen mit Zugriff verfügbar ist“, sagt Rütten.
Immerhin: Am gestrigen Freitag, berichtet Lützenburg, habe er eine von der Stadt ausgestellte Meldebescheinigung für sich und seine Frau im Briefkasten gefunden: