„Popo-Bild“ wieder vor Gericht
47-Jähriger soll Foto seiner Noch-Ehefrau im Internet angeboten haben.
Der Strafrichter in Mönchengladbach muss sich in der kommenden Woche mit einem außergewöhnlichen Fall beschäftigen. Zankapfel: ein Foto von einem weiblichen Popo, nur mit einem Stringtanga bekleidet. Der gilt als wichtiges Beweismittel. Das Bild soll ein Mann mit einem kompromittierenden Spruch im Internet bei Ebay eingestellt haben. Seine von ihm getrennt lebende Ehefrau will ihren Körper wiedererkannt haben und verklagte den 47-Jährigen. Der muss sich jetzt ab dem 11. Dezember vor dem Amtsgericht wegen „Beleidigung in Tateinheit mit unbefugter Veröffentlichung von Bildern“ verantworten.
Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Der 47-Jährige, Betreiber eines Massagesalons, lebe in Trennung von seiner aus Thailand stammenden Ehefrau. Aus der Ehe habe er über ein Bild verfügt, auf dem seine Ehefrau in Unterwäsche zu sehen sei. Dieses Bild habe er Anfang 2014 bei Ebay eingestellt, mit dem Begleittext: „My sexual orientation is straight, currently my relationship status is single, I am looking for anything.“ Frei übersetzt: „Ich bin heterosexuell, Single und offen für alles“.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. An zwei Verhandlungstagen soll nun herausgefunden werden, wer recht hat. Dabei muss vor allem die Frage geklärt werden: Gehört der im Internet veröffentlichte Allerwerteste tatsächlich der Ehefrau? Und kann man einen Menschen alleine anhand von Pobacken identifizieren? Auf dem Foto ist das Gesicht angeblich nicht zu sehen. Nach Angaben des Angeklagten seien nur eine Frau von hinten und Möbel auf dem Bild zu sehen.
Schon einmal war das „Popo-Bild“ Thema bei Gericht. Doch es gab noch kein Urteil. Jetzt beginnt das Verfahren neu, weil die Richterin wechselte. Im Prozess sollen mehrere Zeugen aussagen. Und einige werden wohl auch gefragt werden, ob sie auf dem Foto die Klägerin erkennen. Der Prozess beginnt am kommenden Freitag um 10.30 Uhr.