Prozess: Streit um Rauchverbot

Gerichts-Kantine doch keine rauchfreie Zone?

Mönchengladbach. Frühestens in einer Woche soll eine Entscheidung im "Raucherprozess" vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht fallen. Der Richter räumt der Klage von Martin Lauppe-Assmann jedoch nur geringe Aussicht auf Erfolg ein. Der Rechtsanwalt aus Düsseldorf hat die Präsidentin des Landgerichts, Ina Obst-Oellers, verklagt. In der dortigen Gerichtskantine würde seine Gesundheit gefährdet. Denn in der Kantine des Gebäudes dürfen Justizmitarbeiter und Besucher nur von 11.30 bis 14 Uhr nicht rauchen. Danach kann jeder so oft er will zur Zigarette greifen. Dadurch fühlt Lauppe-Assmann sich belästigt.

Vor einem Jahr hatte er die Präsidentin daher zum ersten Mal aufgefordert, in der veralteten Kantine ein generelles Rauchverbot einzuführen. "Die Präsidentin muss mich vor dem gesundheitsschädlichen Passivrauchen schützen", erklärt er.

Markus Vogt, Richter am Gladbacher Amtsgericht, und gestern für Frau Präsidentin vor Ort, setzt dem entgegen: "Man muss nicht in die Kantine gehen." Außerdem sei die Rauch-Regelung mit allen abgestimmt worden.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht auch die Frage, ob der Düsseldorfer Rechtsanwalt als Mitarbeiter des Hauses gelte und deshalb unter die Arbeitsschutzverordnung falle. Der Richter: "Er ist nicht zwingend darauf angewiesen, in der Kantine zu arbeiten."

Das sieht Lauppe-Assmann, selbst ehemaliger Raucher, völlig anders. "Wenn man einen Kaffee trinken will, kann man rund um das Gericht nirgendwo anders hingehen." Der Schutz der Nichtraucher stehe hoch im Kurs.