Rheydter Seriendieb wird angeklagt

Die Rheydter Geschäftswelt atmet auf: Dem berüchtigten Kriminellen wird endlich der Prozess gemacht — nach etwa 150 Anzeigen.

Foto: Ilgner

Für viele Geschäftsleute ist es eine gute Nachricht: Dem berühmt-berüchtigten Seriendieb von Rheydt wird endlich der Prozess gemacht. Am 28. September steht der 32-Jährige vor Gericht.

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Über zwei Jahre lang hatte der Mann täglich in der Rheydter City gestohlen. Kein Geschäft war vor ihm sicher, fast überall hatte er Hausverbot, weil er schon mehrfach erwischt worden war. Der notorische Dieb ignorierte das ebenso wie die etlichen Festnahmen durch die Polizei.

Auch nach rund 150 Anzeigen war der Mann immer noch auf freiem Fuß und machte unbehelligt weiter — klaute Socken, Hemden, Koffer und Kaffee, einfach alles, was ihm in die Finger kam. Er scheute sich nicht einmal davor, vor laufenden Kameras zu stehlen. Ein Fernsehteam war auf seinen Fall aufmerksam geworden, nachdem der Seriendieb von Rheydt auch im Landtag Thema war und sich der Einzelhandelsverband mit dem Fall hilfesuchend an den NRW-Justizminister gewandt hatte.

Angeklagt ist der Seriendieb jetzt wegen Diebstahls und gewerbsmäßigen Diebstahls in insgesamt 25 Fällen im Tatzeitraum zwischen Februar 2014 und Januar 2015. In der Realität wird der Mann wohl viel häufiger gestohlen haben. Vieles sei wahrscheinlich gar nicht entdeckt worden, sagt Geschäftsmann Roland Beeten. Jeder wisse, dass die Dunkelziffer beim Ladendiebstahl enorm hoch sei. „In einem Geschäft haben sie sich einmal gewundert, wie gefragt die Socken an einem Tag waren. Erst später haben sie gemerkt, dass sie geklaut worden waren“, berichtet Beeten. Auch er selbst wurde schon von dem Seriendieb bestohlen. Der Inhaber des gleichnamigen Textilhauses macht da keine Ausnahme. Der notorische Ladendieb bediente sich überall illegal — völlig ungerührt. „Einige haben draußen schon keine Ständer mehr mit Waren aufgestellt, weil der 32-Jährige ständig zugriff“, weiß der Geschäftsmann.

Erst im März dieses Jahres kehrte wieder ein wenig Ruhe in die Rheydter Geschäftswelt ein. Wahrscheinlich war dies der Zeitpunkt, als der Seriendieb in eine geschlossene Klinik kam. Dort befindet er sich auch heute noch. Wie Jan-Philip Schreiber, Sprecher des Landgerichts, sagt, geschah dies auf betreuungsrechtlicher Grundlage. Wegen einer psychotischen Erkrankung des Seriendiebes habe der Betreuer eine Behandlung als erforderlich angesehen. Und da der 32-Jährige dafür selber keine Notwendigkeit einsah, stimmte das Gericht einer Einweisung in die Psychiatrie zu.

Im Prozess am 28. September wird es auch um die Schuldfähigkeit des Seriendiebes gehen. Ein Gutachter wird dazu Stellung nehmen. Schon vorher wurde der Mann zweimal von Fachleuten begutachtet. In einem Fall war er schuldunfähig, im anderen nicht.