Streit um Lärmschutz: Stadt verliert vor Gericht

Mönchengladbach muss Anliegerkosten für den Lärmschutz am Baugebiet Tomp zurückzahlen.

Mönchengladbach. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt abgewiesen. Diese hatte das Rechtsamt im Januar eingereicht, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster zwei Klägern — St. Josefshaus Hardt und Annette Schmitz, Geschäftsführerin der gleichnamigen Bauträgerfirma in Hardt — Recht gegeben hatte. Die Stadt verlangte eine Revision des Verfahrens vor diesem höchsten gerichtlichen Gremium. Ohne Erfolg.

Ursprünglich hatten 80 Hardter vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sie sich weigerten, die geforderten Anliegerkosten für die 750 Meter lange Lärmschutzwand entlang der Autobahn 52 zu zahlen. Nach dem Scheitern vor dem Verwaltungsgericht hatten die meisten ihre Klage zurückzogen, Annette Schmitz und die Leitung des Josefshauses blieben hartnäckig, sie legten Rechtsmittel ein. Das Josefshaus hatte die geforderten 60 000 Euro gezahlt, forderte die Summe aber vor Gericht zurück.

Das Geld wird die Einrichtung jetzt zurückbekommen. „Das können wir gut für die Renovierungen in unserem Haus gebrauchen“, sagt die Leiterin Schwester Magda. Annette Schmitz hatte nie daran gezweifelt, dass sie am Ende Recht bekommen würde. Auch sie sollte damals um die 60 000 Euro zahlen. „Jetzt kann ich sagen, dass ich in dieser Sache obsiegt habe“, sagt sie zufrieden. Die Stadt muss nicht nur die Gerichtskosten durch alle Instanzen zahlen, sondern auch anteilig die Kosten, die die Anwälte von Annette Schmitz und dem Hardter Josefshaus verursacht haben. Das sind nach Auskunft der Stadt noch einmal 30 000 Euro. Macht unterm Strich 90 000 Euro.

Das Firmengebäude von Annette Schmitz liegt exakt am Ende der Lärmschutzwand. Der Lärm schlägt an der Kante vorbei und dringt ungehindert zu ihr durch. „Im Moment kann ich bei offenem Fenster in meinem Büro telefonieren“, sagt sie. Das läge aber nur daran, dass auf der Autobahn eine Baustelle eingerichtet ist und die Autofahrer maximal 80 Stundenkilometer fahren dürfen. Wenn man an dieser Stelle generell eine Tempo-80-Beschränkung einrichten würde, wären alle Anwohner deutlich besser dran, ist sie überzeugt. Und die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht nur wirksam, sondern auch kostengünstig. „Man müsste einfach nur ein paar Schilder auf der Autobahn aufstellen“, sagt Annette Schmitz.