Sven-Lau-Prozess unter hohen Auflagen
13 Seiten ist die „sitzungspolizeiliche Anordnung“ lang.
Düsseldorf/Mönchengladbach. Für den Prozess gegen Sven Lau am Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Vorsitzende Richter eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen. Der gebürtige Mönchengladbacher und Salafisten-Prediger muss sich ab dem 6. September wegen des Verdachts auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verantworten. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen, die jetzt veröffentlicht wurden, umfassen 13 Seiten.
Neben den üblichen Einlasskontrollen mit Metalldetektor und Durchleuchtungsgeräten werden im Lau-Prozess auch die Ausweise der Prozessbesucher abgelichtet, um mögliche Störer besser und schneller identifizieren zu können. Taschen, Funkgeräte, Handys, Laptops und Fotoapparate müssen abgegeben werden. Neben Waffen dürfen auch keine Symbole, textliche oder bildliche Darstellungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens mit in den Gerichtssaal genommen werden.
Wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig sein sollte, darf Sven Lau während des Transportes vom Gefängnis zum Prozessgebäude gefesselt werden, verfügte der vorsitzende Richter. Bis zum Sitzungsbeginn wird der Angeklagte in einer Verwahrzelle untergebracht und während der Hauptverhandlung von mindestens zwei Justizvollzugsbediensteten bewacht.
Lau wurde am 15. Dezember vergangenen Jahres im Gladbacher Polizeipräsidium festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, in Mönchengladbach und im Großraum Düsseldorf Kontaktmann für junge Männer gewesen zu sein, die bereit sind, im „Heiligen Krieg“ zu kämpfen. Sven Lau wurde in der Stadt bekannt, als er mit seinem mittlerweile aufgelösten Verein „Einladung zum Paradies“ eine Islamschule eröffnen wollte. gap