Tiergarten-Klage: Warten auf den Lauschtest
Die Lautstärke von Hahnen- und Pfauen-Rufen beschäftigt noch immer das Gericht.
Der eine ist liebestoll, der andere kann deshalb nicht schlafen. Gemeint sind Pfau und ein Nachbar des Odenkirchener Tierparks, der die bunten, radschlagenden Vögel beherbergt. Wenn das Federvieh schreit, ist für den Anwohner die Nacht vorbei. Und weil das so ist, zog der Mann vor mehr als einem Jahr vor Gericht. Seine Klage: Hahn und Pfau im kleinen Zoo am Pixbusch sind viel zu laut.
Ein Urteil gibt es immer noch nicht — trotz Ortsterminen, Verhandlungstagen und Anhörungen. Eine vom Kläger benannte Zeugin sieht sich absolut nicht von den Tierpark-Geräuschen belästigt. Andere „Ohrenzeugen“ fühlten sich zwar gestört, aber nicht von Hahn und Pfauen, sondern von einem anderen unbekannten „seltsamen Vogel“.
Mitte vergangenen Jahres wurde entschieden, ein Gutachten einzuholen. Ein Fachmann soll den Lauschtest machen. Das ging in 2015 offenbar nicht mehr, denn erstens gab es noch einen ergänzenden Beweisbeschluss, und zweitens soll der Hörtest an drei verschiedenen Terminen zur Balzzeit des schillernden Federviehs gemacht werden, also zwischen April und Juli. Dann schlägt Pfauen-Männchen nicht nur gerne Rad, sondern ist angeblich auch besonders laut bei seinen Rufen nach einer passenden Henne.
Aufgenommen werden die Geräusche am Haus des Klägers, dann werden Dezibelzahlen ausgewertet, und schließlich muss entschieden werden, ob Hahn und Pfauen einen Maulkorb verpasst bekommen müssen oder nicht.
Der Kläger wollte sich nicht darauf einlassen, jede Nacht bei geschlossenem Fenster zu schlafen. Und es gibt ein weiteres Problem in diesem Fall: Für Tiergeräusche gibt es keine Dezibel-Grenzwerte. Ein Urteil wird nicht vor dem Sommer erwartet.