Urteil: Drei Jahre Haft für Polizisten-Bankräuber

Der Gladbacher Gesetzeshüter hatte zwei Banken überfallen. Zunächst bleibt er auf freiem Fuß.

Mönchengladbach. Er wird nie wieder Polizeidienst tun, so viel steht fest. Marco B., Polizist im Streifendienst in Mönchengladbach, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Er hat gestanden, zwei Sparkassen-Filialen in Erkelenz und Wegberg überfallen zu haben.

Nach dem zweiten Überfall am 15. April in Wegberg verfolgte ihn ein Ex-Türsteher und konnte ihn fassen. Überwältigen musste er ihn nicht. Im Gegenteil, er habe sich gewundert, warum sich der Mann so widerstandslos festnehmen lasse, sich nicht wehrte. Er habe gewirkt, „als stehe er neben sich“, hatte dieser Zeuge dem zuständigen Richter Helmut Hinz in einem Telefonat berichtet.

Genau diese Aussage machte den Fortgang des Prozesses später schwierig. Gutachter Martin Platzek hatte viel Zeit mit dem Angeklagten verbracht, auch dessen Frau noch befragt — und war so zum Bild eines schwer depressiven Mannes gekommen, der nur eingeschränkt schuldfähig sei.

Die depressiven Schübe könnten aber, so der Gutachter, auch so weit gegangen sein, dass er zu gewissen Zeiten komplett schuldunfähig gewesen sei. Dies sei aber nicht sicher. Hier hätte sich jetzt eine aufwendige Beweisaufnahme anschließen können, um aufzuklären, in welcher Verfassung sich B. an diesem Tag befunden habe — ohne sichere Aussicht darauf, zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Das Gericht löste dieses Problem anders. Nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung wurde das Verfahren wegen dieses Überfalls eingestellt.

Es war ohnehin das Verfahren, welches im Urteil deutlich geringer ins Gewicht gefallen wäre. Die Sparkassenangestellte in Wegberg war fast sicher, dass B. nur mit einer Spielzeugpistole hantierte — was auch tatsächlich beide Male der Fall war — und hatte sich nicht bedroht gefühlt. Weil B. unmittelbar nach der Tat gefasst worden war, hatte sie auch keine Folgeschäden erlitten.

Das Geld war komplett wieder aufgetaucht, einen geringen Teil der Beute hatten Kinder auf einem Spaziergang gefunden, den Löwenanteil hatte B. im Polizeigewahrsam selbst seinen Kollegen ausgehändigt.

Ganz anders stellte sich für die Richter die Situation in Erkelenz dar. Beide Angestellten dort hatten ausgesagt, dass der Überfall sie auch nach neun Monaten noch schwer belaste, beide hatten den Dienst am Schalter quittiert. Knapp 10 000 Euro waren damals die Beute, den Großteil davon habe B. wohl verspielt.

Dass er in seine Spielsucht, unter der er als 19-Jähriger gelitten hatte, zurückgefallen war, ist für Platzek die Folge einer posttraumatischen Belastungsstörung. B. sei über die Versetzung von einer Einsatzhundertschaft in den Streifendienst nach Mönchengladbach in 2007 schon unglücklich gewesen.

Er habe Mobbing beklagt und einen hohen Krankenstand. Als er im Einsatz Ende 2009 verletzt wurde, dienstunfähig war und sich auch noch mit dem polizeiärztlichen Dienst zweieinhalb Jahre über die Anerkennung als Dienstunfall auseinandersetzen musste, sei alles über ihm zusammengebrochen.

Er bezahlte keine Rechnungen mehr, sondern versteckte sie aus Angst auf dem Dachboden. Seine Familie will weiter zu ihm stehen, seine Frau wünscht sich nach der Haft einen Neuanfang. Zunächst durfte B. Freitag mit ihr nach Hause, das Gericht hob den Haftbefehl auf, B. wird eine Ladung zum Strafantritt bekommen.