Vater soll Tochter missbraucht haben

Die Anklage spricht außerdem von 40 000 Dateien auf dem Computer.

Mönchengladbach. Ein ungewöhnlicher Fahndungserfolg der Zentralstelle für Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt findet jetzt seinen Abschluss in einem Prozess vor dem Landgericht. Viele Male soll Klaus N. (48) seine Tochter sexuell missbraucht haben, von ihr nackt und in eindeutigen Posen Fotos gemacht und ins Internet gestellt haben.

Weil man auf einem dieser Bilder das Gesicht des Mädchens und Teile der Wohnung im Stadtteil Waldhausen klar erkennen konnte, machten sich die Ermittler ans Werk. Vornehmlich an Grundschulen in ganz Deutschland stellten sie Lehrern die Frage: „Wer kennt dieses Kind?“

Eine Lehrerin, die früher an einer Grundschule in Mönchengladbach gearbeitet hatte, erkannte das Mädchen und brachte die Ermittler so auf die Spur des Mannes. Am 25. April nahmen die Fahnder ihn fest.

Auf seinem Computer fanden sie laut Anklage außer den Bildern und Filmen mit ihm und seiner eigenen Tochter noch mehr als 40 000 weitere kinderpornografische Dateien, darunter 15 Videos. Darauf soll jede erdenkliche Art von sexuellem Missbrauch zu sehen sein. Auch weinende Kinder sollen darunter sein.

Die Anklage lautet auf Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften, sexuellen Missbrauch von Kindern und Geschlechtsverkehr mit einer Verwandten. Aus dem Zeitraum von April 2010 bis zur Festnahme haben die Ermittler 30 Taten zur Anklage gebracht. Neben Herstellung und Besitz der Pornobilder ist auch 23-facher sexueller Missbrauch angeklagt.

Zum Geschlechtsverkehr soll es an den Wochenenden gekommen sein, an denen das Mädchen seinen von der Familie getrennt lebenden Vater besuchte. Die vereinbarten Besuchskontakte umfassten auch Übernachtungen.

Die Bilder und Filme, die dabei entstanden, soll der Mann „vermutlich über ein Portal, so die Anklage, ins Internet hochgeladen und somit unzähligen Menschen zugänglich gemacht haben.

Für Donnerstag hat N.s Verteidiger Rainer Pohlen ein Geständnis seines Mandanten angekündigt. „Er möchte seiner Tochter nicht zumuten, dass sie als Zeugin aussagen muss.“ ahl