Vorschriften fürs Bauen im Nordpark
Mönchengladbach. Das Gebiet rund um den Nordpark zwischen Hehn, Aachener Straße, Holt und der A 61 soll in Zukunft überwiegend gewerblich genutzt werden. Die Pläne stellte die Verwaltung jetzt der Bezirksvertretung West vor.
Bisher war auch Wohnbebauung erlaubt.
Da es dafür keinen Bedarf mehr gibt, soll nur noch Gewerbe angesiedelt und Raum für weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen werden. Bauherren sollen verpflichtet werden, vor Grundstücken acht bis zehn Meter breite Grünflächen anzulegen. Diese und weitere Gestaltungsvorschriften sollen in einem Handbuch zusammengefasst werden.
Unklar ist noch, ob die Pläne an der Grenze zur britischen Wohnsiedlung an Hugo-Eckner-Straße und Lilienthalstraße umgesetzt werden können. Die Siedlung gehört der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die befürchtet, dass Gewerbe in der Nachbarschaft die Wohnqualität beeinträchtigt. Die Stadt verhandelt deshalb mit der BIMA. Über die notwendigen Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen entscheidet am Dienstag der Bauausschuss. pil