Weniger verkaufsoffene Sonntage?

Die Bezirksregierung soll die Entscheidung für elf genehmigte verkaufsoffene Sonntage überprüfen. Betroffene Händler sind in Sorge.

Foto: Raupold

Beim Kappesfest ist ganz Rheindahlen auf den Beinen. Seit Ende der 1980er Jahre wird es regelmäßig gefeiert, und alljährlich kommen dafür bis zu 50 000 Menschen in den Stadtteil. Der Name Kappesfest ist Verpflichtung: Erinnert wird daran, dass auf den Feldern rund um Rheindahlen Kohl wuchs, aus dem der Suure Kappes, das Sauerkraut, gemacht wurde. Bis zu 150 Marktstände gibt es immer und außerdem ganz viel Drumherum: Deshalb öffnen Rheindahlener Geschäftsleute dann auch ihre Läden — und zwar sonntags von 13 bis 18 Uhr.

Stefan Wimmers, Vorsitzender des Gladbacher Citymanagements

Jetzt gibt es Diskussionen, ob dieser verkaufsoffene Sonntag und außer ihm weitere zehn andere in der Stadt erlaubt sind. Die Partei Die Linke zieht gegen die Sonntagsöffnung der Gladbacher Geschäfte zu Felde und hat deswegen Anfang März die Bezirksregierung eingeschaltet. Sie soll die Entscheidung des Rates für elf verkaufsoffene Sonntage überprüfen. Seitdem bangen Werbegemeinschaften und Geschäftsleute, dass die Kommunalaufsicht in Düsseldorf den linken Politikern recht geben könnte.

Denn es gibt Beispiele aus anderen Städten, wo bereits genehmigte Ladenöffnungen am Tag des Herrn gekippt wurden — aus Köln, Aachen, zuletzt Frankfurt. Eine Allianz aus Gewerkschaftern, Kirchenvertretern und linken Politikern geht gegen die Sonntagsöffnung vor. „Es wäre eine Katastrophe, wenn genehmigte verkaufsoffene Sonntage jetzt verboten würden — für viele Händler und die Werbegemeinschaften. Sie haben schon vor Monaten alles gebucht und könnten die Kosten nicht auffangen. Das wäre für einige der Ruin“, sagt Stefan Wimmers, Vorsitzender des Gladbacher Citymanagements.

Dies alles geschieht vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig von November 2015. Da bestätigte das BVG ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und machte Vorgaben, wann ein Sonntagsverkauf möglich und wann er zu abzulehnen ist. So monierten die Richter, dass der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägen muss. Außerdem muss der Markt einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und nicht die Geschäfte.

Jedoch — und das macht die Vergleichbarkeit schwer: Die juristische Grundlage ist in den Ländern unterschiedlich. Als jüngst der Verwaltungsgerichtshof Kassel einen verkaufsoffenen Sonntag in Frankfurt nicht zuließ, wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass in Hessen Ladenöffnungszeiten von 24 Stunden an sechs Tagen gelten. In NRW müssen Geschäfte in der Regel um 22 Uhr schließen.

Selbst den Gladbacher Linken scheint nicht mehr wohl zu sein, dass sie gegen den Sonntagsverkauf in der Stadt vorgehen. „Wir sind zwar gegen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Aber wir haben die Stadt lange vorher auf die Rechtslage hingewiesen. Es wäre für die Verwaltung leicht gewesen, den Sonntagsverkauf bei Festen wie Turmfest, Fest am See und City-Fest rechtlich zu begründen. Wir waren im politischen Umgang mit dem Thema fair“, sagt Politiker Schultz.

Stadtdirektor Bernd Kuckels ist sicher, dass alle elf verkaufsoffenen Sonntage rechtens sind: „Es sind alle Kriterien erfüllt. Immer sind Traditionsveranstaltungen der Anlass, die alle bereits mehrere Stunden vor dem Sonntagsverkauf beginnen. Die Feste sind für die Besucher die eigentliche Attraktion.“