Zeugin stört der Tierpark-Lärm nicht
Kläger gegen „Lärm des Federviehs“ bekommt keine Unterstützung von Nachbarin.
Mönchengladbach. Der Kläger, der am Pixbusch in einem Haus im Wendehammer gegenüber dem Odenkirchener Tierpark wohnt, ließ sich am Dienstag durch seinen Anwalt Caspar Lenze vertreten. Die Leitung des Tierparks solle dafür sorgen, dass er nachts schlafen könne. Der Lärm des Federviehs sei unerträglich. Dagegen verlangt die Geschäftsführerin des Tierparks, vertreten durch den Anwalt Peter Noll, die Klage des Odenkircheners abzuweisen. Der erste Verfahrenstermin, der mit einem Vergleich enden sollte, war offenbar am Widerstand des Klägers gescheitert.
Am Dienstag sollte eine Beweisaufnahme den merkwürdigen Fall klären. Dafür hatte der Kläger mehrere Zeugen benannt. Aber dienstags war nur eine Zeugin in den Saal 202 des Rheydter Amtsgerichts gekommen.
Und die resolute 56-Jährige, Betreiberin einer Mangel- und Bügelstube, machte eine lebhafte, aber völlig glaubhafte Zeugenaussage. Die Frage der Richterin, ob sie sich auch wie der Kläger von Hähnen und Pfauen in ihrer Nachtruhe gestört fühle, beantwortete die Frau mit einem eindeutigen „Nein“.
„Ich wohne im Wendehammer dem Kläger direkt gegenüber in der etwa gleichen Entfernung zum Tierpark“, erklärte die Zeugin. Sie wohne da seit 16 Jahren. Die Tiergeräusche nehme sie gar nicht mehr wahr, und nachts schon gar nicht. „Wenn ich im Garten bin, höre ich im Sommer schon mal die Kinder vom Spielplatz“, ergänzte die 56-Jährige. „Wenn mich die Tiergeräusche wirklich stören würden, würde ich wegziehen. Wir wohnen doch hier in einer ruhigen Gegend“, machte die Zeugin klar. Danach wurde sie allerdings von der Richterin darauf aufmerksam gemacht, dass sie zusammen mit sechs Nachbarn einen Brief unterschrieben habe, in dem sich die Unterzeichner über die Schreie von Hähnen und Pfauen beschweren.
Ein bisschen verlegen gestand die Zeugin ein: „Ja, den Brief hat mir der Kläger gegeben. Den habe ich unterschrieben“. Vorher habe sie den Text des Briefes nur überflogen. „Ich glaube, den habe ich mehr aus Solidarität mit den Nachbarn unterschrieben“, gab die Frau schließlich zu. Aber tatsächlich fühle sie sich nicht gestört. „Ich wache manchmal nachts auf, wenn ein Auto im Wendenhammer fährt. Das ist ein ungewohntes Geräusch“, beendete sie ihre Zeugenaussage.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Außerdem soll ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Die Anwälte wollen versuchen, mit dem Kläger doch noch einen Vergleich zu erzielen. Mit dem Geld für ein teures Gutachten könnte man vielleicht die Fenster im Haus des Klägers schalldicht machen, so am Ende der Hinweis des Gerichts.