Ex-Freundin in Neuss erschossen Lebenslänglich für Patrick H.

Neuss/Düsseldorf. · Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin wurde der 32-Jährige am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Bis zuletzt lieferte er teils haarsträubende Erklärungen.

Minuten nach dem Urteil: Der verschleierte Angeklagte wird von Justizbeamten durch den Flur des Landgerichtes geschoben.

Foto: Simon Janßen

In einem weißen T-Shirt erscheint die Mutter der ermordeten Constanze K. am Mittwoch im Gerichtssaal. Darauf zu sehen ist ihre Tochter – so wie sie ihr einziges Kind in Erinnerung behalten möchte: glücklich mit einem strahlenden Lächeln im Gesicht. An jenem Lächeln werden sich die Eltern von Constanze aber nie mehr in der Realität erfreuen können. Und schuld daran ist nach Sicht des Landgerichtes Düsseldorf Patrick H. Der 32-Jährige wurde am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Staatsanwalt Stefan Peters sprach in seinem Plädoyer, in dem er lebenslänglich für den Angeklagte forderte, von einem
„Racheakt“.

Das Gericht zeigte keinerlei Zweifel daran, dass sich die Tat am 26. April dieses Jahres so zugetragen hat: Mit einer Revolver bewaffnet lauert der ehemalige DSDS-Kandidat um 10.20 Uhr seiner Ex-Freundin Constanze an der Gladbacher Straße in Neuss auf. Die 27-Jährige versucht verzweifelt, davon zu laufen, sucht in einem Blumenladen Schutz, doch am Ende treffen sie vier Kugeln im Kopf-, Hals-, Brust, und Schulterbereich. Wenig später stirbt sie im Krankenhaus. Nach der Tat rennt Patrick H. auf Bahngleise, um sich das Leben zu nehmen. Der Versuch scheitert. Er verliert beide Beine, sein Leben wird gerettet.

Trotz der erdrückenden Beweislast plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Der Angeklagte hatte die Tat in der Hauptverhandlung nämlich stets bestritten – mit teils haarsträubenden Erklärungen. Seine Geschichte, die für Kopfschütteln auf den Zuschauerrängen sorgte: Männer aus dem Rotlicht-Milieu seien für den Tod seiner Ex-Freundin verantwortlich.

Staatsanwalt sieht die
Tat als „Racheakt“ an

Am 26. April hätte ihn ein Trio aufgesucht, um das restliche Geld für die Schuss-Waffe einzutreiben, die Patrick H. nicht vollständig habe bezahlen können. Das Geld sollte er sich bei Constanze K. leihen. Die junge Frau habe – laut der Schilderungen des Angeklagten – zugesagt. Auf dem Weg zum Geldautomaten seien dann Schüsse gefallen. Er sei geflohen. Jene Ausführungen bezeichnete der Staatsanwalt als „absolut unglaubhaft“. Bei der Nennung der entscheidenden Indizien hob Peters unter anderem die Handy-Nachricht an die Eltern des Todesopfers hervor. Der Inhalt: „Damit ihr seht, wie es ist, sein einziges Kind zu verlieren.“ Der Mord wurde als Racheakt gesehen – dafür, dass Constanze K. mit Patrick H. Monate zuvor Schluss gemacht und ein Kontaktverbot erwirkt
hatte.

In seinen „letzten Worten“ versuchte Patrick H. verzweifelt, einzelne Details aus der Anklage herauszupicken und als falsch zu bezeichnen. Unter Tränen sagte er zu den Eltern seiner toten Ex-Freundin: „Die Schuld an dem, was passiert ist, trage ich zu 100 Prozent.“ Damit meinte der Angeklagte allerdings nicht die Tat, sondern lediglich die gefährliche Situation, in die er seine Ex-Freundin am 26. April gebracht habe.

Die Haftstrafe beinhaltet zudem eine versuchte, schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, die der Meerbuscher am 1. Januar dieses Jahres an seiner Ex-Freundin begangen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.