Strafvollzug NRW-Justiz: 1,4 Millionen Euro für Entschädigungen zahlen

Düsseldorf · Wer unschuldig hinter Gittern sitzt, hat neuerdings Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag. Vorher waren es 25 Euro. Das macht sich in der Summe bemerkbar.

Blick aus einer Zelle aus einer Justizvollzugsanstalt.

Die nordrhein-westfälische Justiz hat im vergangenen Jahr rund 1,4 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen müssen. Das Geld floss nicht nur an Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen, sondern auch an solche, die zu Unrecht Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vermögensarreste oder Sicherstellungen erdulden mussten.

Die Summe verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr (0,68 Millionen), wie das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteile. Sie umfasst die Entschädigung für alle zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen - allerdings nicht für das Kalenderjahr, sondern jeweils bis zum Stichtag 31. Oktober.

Den Anstieg der Entschädigungshöhe führte das Ministerium auf die Verdreifachung der Haftpauschale von 25 Euro auf 75 Euro pro zu Unrecht erlittenem Hafttag zurück. Die Summe von 1,4 Millionen Euro in NRW entsprach der in Bayern 2021 ausgezahlten Entschädigungen.

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(dpa)