Qualitätsprüfung Pflegeheime werden ab November auf den Prüfstand gestellt
Düsseldorf · Der Medizinische Dienst startet mit der Umsetzung des neuen Qualitätssystems.
Die Zeit der vielfach kritisierten Pflegenoten zur Bewertung von stationären Pflegeeinrichtungen neigt sich dem Ende zu. Sie waren nicht aussagekräftig und damit auch nicht hilfreich. Ab November beginnt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der neuen und wesentlich differenzierteren Form der externen Qualitätsprüfung.
Bis Dezember 2020 muss allein der MDK Nordrhein mit seinen 70 Prüfern rund 1300 Pflegeheime geprüft haben. Anders als bisher, wo ein gut lesbarer Speiseplan schon mal schlechte Noten in der Pflegequalität kompensieren konnte, geht es in den jetzt gesetzlich vorgeschriebenen sechs Qualitätsbereichen ganz überwiegend um die Versorgung der Bewohner. Neun von ihnen werden dazu für eine Stichprobe ausgewählt. Auch die Bewertung der Versorgungsqualität fällt differenzierter aus: von A (keine Auffälligkeiten oder Defizite) bis D (Defizit mit eingetretenen negativen Folgen).
„Der Vorteil ist: Man hat zukünftig mehr Informationen. Der Nachteil ist: Man hat zukünftig mehr Informationen“ – so fasst Robert Pelzer, Leiter des Fachbereichs Qualitätsprüfungen beim MDK Nordrhein, den Balanceakt des neuen Systems zusammen. Es soll Betroffenen und Angehörigen auf einem einheitlichen Internetportal Qualitätsvergleiche zwischen den Einrichtungen ermöglichen. Pelzer rechnet mit den ersten öffentlich einsehbaren Prüfungsergebnissen für Anfang 2020.
Die externe Qualitätsprüfung des MDK ist aber nur eine von drei Säulen des neuen Pflege-Tüvs. Zusätzlich liefern die Einrichtungen selbst halbjährlich Daten zur Versorgung ihrer Bewohner anhand festgelegter Indikatoren. Aus diesen Daten werden dann in einer externen Auswertungsstelle Durchschnittswerte gebildet, aus denen ersichtlich wird, ob die jeweilige Einrichtung in einem bestimmten Themenfeld über, unter oder im Durchschnitt liegt. Bei seinen Besuchen vor Ort unterzieht der MDK die Meldungen der Einrichtungen im Gespräch mit sechs Bewohnern einer Plausibilitätsprüfung, um Schönfärbereien zu vermeiden.
Dritte Säule werden einrichtungsbezogene Berichte sein, die besondere Angebote und Konzepte hervorheben. Das bundesweit eingeführte neue Bewertungssystem wurde maßgeblich an der Universität Bielefeld entwickelt.