Prozess vor dem Amtsgericht 44-Jähriger wegen Besitzes von Pornografie verurteilt
Leverkusen. · Bei ihm wurden 35 Bilddateien gefunden. Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße.
Am 22. März des vergangenen Jahres fanden Polizeibeamte bei einer Durchsuchung 35 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt bei einem heute 44-Jährigen. Der hatte die Bilder auf seinem Handy, einem PC und einer externen Festplatte gespeichert und sah sich dem schweren Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie gegenüber. Nun musste er sich bei einem Prozess vor dem Amtsgericht erklären.
Recht kleinlaut gab der Mann den Tatbestand zu. „Es war nicht meine Absicht, solche Bilder zu besitzen“, sagte der Stiefvater eines 18 Jahre alten Sohnes. Zwar habe er sich in der Tat pornografische Inhalte heruntergeladen und diese auch angesehen – dabei habe es sich aber nicht um die angeklagten, strafrechtlich relevanten Inhalte gehandelt. Von den Bildern habe er demnach nichts gewusst. Der zuständige Richter glaubte, der Mann auf der Anklagebank versuche sich herauszureden. „Bilder kommen nicht einfach so aus dem Nichts“, betonte der Richter. Er sah eine Neigung bei dem 44-Jährigen, der sich der Problematik annehmen solle. Gestützt wurde diese Ansicht durch einige Chatverläufe, die der Akte beilagen, und die Hinweise auf die sexuellen Interessen des Mannes gaben. Diese hatten die Ermittler kurz vor der Durchsuchung auf den Angeklagten aufmerksam gemacht. Verlesen wurden die Aufzeichnungen nicht.
Das Gericht ermahnte den Beschuldigten daraufhin noch einmal, ehrlich zu sich selbst zu sein und sich in Behandlung zu begeben. Der Angesprochene betonte, der Besitz derartige Bild- oder Tondateien komme „auf keinen Fall“ noch einmal vor.
Das Bundeszentralregister des Leverkuseners enthielt keine Eintragungen. Dieser Umstand und die schnelle Einlassung wertete die Staatsanwaltschaft als positiv für den 44-Jährigen. Doch hielt sie die 35 Bilder für teilweise schwerwiegend und forderte 6600 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung argumentierte, die Zahl der Bilder sei eher niedrig und bat um Milde.
Gericht setzt Höhe der
Geldbuße auf 4900 Euro fest
Das Gericht sprach schließlich eine Geldbuße in Höhe von 4900 Euro aus. Auf das Argument der Verteidigung ging der zuständige Richter kurz ein: „Der Umfang war vergleichsweise gering. Aber die Nachfrage hält das ganze System am laufen“, erläuterte er. Schließlich müssten die Aufnahmen irgendwo entstehen. „Monster“ zerrten hierbei viele kleine Kinder vor die Kamera und zerstörten so deren Leben nachhaltig.