Nach BGH-Entscheidung Raubprozess: Haftstrafe um halbes Jahr erhöht
Köln · Ein mutmaßliches Mitglied der „Pink Panther“-Bande muss sieben Jahre in Haft. Zuvor hob der BGH ein Urteil teils auf und verwies es zurück. Der Schaden wurde nun neu berechnet.
Ein unter hohen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführter Prozess gegen einen 36 Jahre alten Mann am Kölner Landgericht ist mit einem neuen Strafausspruch zu Ende gegangen. Demnach muss der Mann wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung sieben Jahre in Haft. Ursprünglich wurden im Juli 2023 sechs Jahre und sechs Monate Haft verhängt. Die Neufassung des Strafmaßes war nach einer teilweisen Aufhebung des ursprünglichen Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) notwendig geworden.
Hintergrund für den Prozess ist ein Raubüberfall auf einen Werttransporter im Oktober 2016 in Esslingen bei Stuttgart. Dabei hatten drei Täter Luxusuhren, Schmuckteile und Edelmetalle erbeutet. Da der Überfall der berüchtigten, international agierenden Juwelen-Räuberbande „Pink Panther“ zugerechnet wurde, wurde der Prozess von zum Teil schwer bewaffneten Polizeibeamten im und am Kölner Justizzentrum abgesichert. Eine gerichtliche Feststellung, ob der 36-Jährige tatsächlich der Bande angehört, war weder 2023 noch im neuen Verfahren getroffen worden.
BGH: Bruttoverkaufspreis statt Nettoeinkaufspreis
Konkret beanstandet hatte der BGH die im ersten Verfahren vom Landgericht vorgenommene Wertermittlung der Schadenssumme anhand von Nettoeinkaufspreisen auf rund 588.000 Euro. Stattdessen, so die Karlsruher Richter, hätten die mit den Luxusuhren, Schmuckteilen und Edelmetallen zu erzielenden Bruttoverkaufspreise herangezogen werden müssen. Auf dieser Grundlage ermittelte das Landgericht eine Schadenssumme von rund 948.000 Euro. Für den Betrag muss der Angeklagte gemeinsam mit seinen beiden Mittätern haften. Diese waren bereits 2017 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Der 36-Jährige akzeptierte das Urteil im Anschluss an die Urteilsbegründung und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine entsprechende Erklärung ab.
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