Abi-Streich endet vor Gericht
Es sollte ein Gag sein: Weil sie das Auto einer Lehrerin mit Speiseöl übergossen hat, ist eine 20-Jährige zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Dormagen/Neuss. Eigentlich sollte nur das Ende der Schulzeit gefeiert werden, ein letztes Aufbegehren der Schüler gegen ihre Lehrer. Ein Streich des Abiturjahrgangs am Leibniz-Gymnasium in Hackenbroich endete für eine ehemalige Schülerin nun aber vor dem Amtsgericht. Der Tatvorwurf: Sachbeschädigung.
Es ist um die Mittagszeit des 22. März dieses Jahres. Ein Großteil der angehenden Abiturienten ist bereits auf dem Weg nach Hause, da will eine kleine Gruppe noch zum Spaß Autos von Lehrern mit Frischhaltefolie einwickeln. Mindestens ein Fahrzeug wird dabei zusätzlich mit Speiseöl übergossen — das der Lehrerin Sandra B.
Als die 43-jährige Oberstudienrätin ihren Wagen am frühen Nachmittag so vorfindet, entfernt sie zunächst die Folie mit Hilfe eines Kollegen und bemerkt erst Tage später, dass sich das Öl trotz mehrfacher Wäsche nicht entfernen lässt. Auf Anraten der Schulleitung fährt sie in eine Fachwerkstatt und erstattet Anzeige gegen unbekannt. „Das Öl ist in die Dichtungen eingedrungen und wurde überall da, wo Plastik am Auto ist, immer wieder rausgespült“, sagt die Lehrerin. Knapp 400 Euro kostet die Reparatur, für den die Abi-Stufe sowie der Förderverein aufkommen.
Nach Gesprächen zwischen der Schulleitung und den Stufensprechern stellt sich heraus, welche Schülergruppe mit der Tat in Verbindung gebracht werden kann. Einhellig geben die Verdächtigen zu Protokoll, selbst nur für die Folie verantwortlich gewesen zu sein. Das Öl sei allein durch die Mitschülerin Franziska K. über das Fahrzeug gegossen worden.
K. hingegen gibt an, sie hätte gemeinsam mit den anderen Schülern Öl auf das Auto geschüttet. Zuvor hatte sie der Polizei gegenüber stets abgestritten, überhaupt etwas mit der konkreten Tat zu tun zu haben.
„Ich wusste nicht, dass das als Sachbeschädigung gilt“, so die 20-jährige Psychologiestudentin gestern vor dem Amtsgericht. „Es war eigentlich nur ein Spaß.“ Warum sie nun allein angeklagt sei, könne sie sich nicht erklären. „Ich kannte die Lehrerin nicht einmal, vielleicht haben die anderen deswegen die Schuld auf mich geschoben.“
Am Ende wird die Studentin schuldig gesprochen und verurteilt, 400 Euro in zehn Monatsraten an das Augustinus-Hospiz zu zahlen. Richter Heiner Cöllen entscheidet sich gegen die von der Staatsanwaltschaft geforderten 20 Arbeitsstunden, nachdem die Angeklagte angegeben hatte, dass sie dadurch in ihrem Studium aufgehalten werde.