Urteil im Landgericht Düsseldorf Gericht beendet kuriosen Bettstreit aus Dormagen

Düsseldorf · Ein Ehepaar aus Dormagen wollte sein Doppelbett zurückgeben. Es sei ungeeignet, man rutsche entweder heraus oder in die sogenannte Besucherritze, so die Kläger. Der Fall beschäftigte zwei Gerichte.

Das Ehepaar hatte ein Boxspringbett umtauschen wollen. Symbolbild

Foto: picture alliance / Möller Design/Möller Design

Im kuriosen Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten, befand das Gericht am Donnerstag (Az. 19 S 105/17).

Geklagt hatte ein Paar aus Dormagen. Die Eheleute hatten das Doppelbett für 1500 Euro in einem Möbelhaus gekauft. Sie seien aus dem Bett aber herausgefallen, oder ständig in die sogenannte Besucherritze gerutscht, hatten sie kritisiert und den Kaufpreis zurückgefordert.

Das Möbelhaus weigerte sich: Das Bett sei in einwandfreiem Zustand. Das sah in erster Instanz das Amtsgericht und nun auch das Landgericht so, nachdem es einen Polsterermeister als Sachverständigen zur Liegeprobe gebeten hatte.

Die Probe habe ergeben, dass die Matratzen „zwar leicht schwingen, aber in ihrer Position verbleiben und nicht verrutschen“, so das Gericht. Außerdem liege es auf der Hand, dass eine Matratze ohne Bettkasten nicht so gut gegen Verrutschen gesichert sei wie mit Bettkasten. Dafür behindere aber auch keine Seitenwand den Einstieg.

Das Ehepaar hatte Medienberichten zufolge auch über Probleme mit dem Bett beim Sex geklagt. Darauf ging das Gericht am Donnerstag nur indirekt ein: Das Bett sei zum Schlafen „als seinem eigentlichen Zweck“ geeignet.

(dpa)