Politiker stimmen gegen Ärztehaus
Zwei Hausärzte wollten im Gewerbegebiet Top West Gesundheitszentrum errichten. Der Standort wurde abgelehnt.
Dormagen. Die Idee klingt gut: ein neues Gesundheitszentrum im geografischen Mittelpunkt des Stadtgebietes. Zunächst eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis, die dann weiter ausgebaut werden und Praxen für Physiotherapie oder Ähnliches sowie eine Apotheke und ein Sanitätshaus beinhalten soll.
Das entscheidende Hindernis an diesem Projekt liegt darin, dass der Standort mitten im Top West-Gewerbegebiet liegen soll, in einem ungenutzten Hallenbereich und in Teilen des Fliesenlagers an der Kieler Straße. Ein Standort, der für die Planungspolitiker, die jetzt darüber entscheiden sollten, nicht in Frage kommt. „Ein Gesundheitszentrum gehört dorthin, wo die Menschen wohnen“, sagte Ruben Gnade.
Weil die Idee an sich für gut und richtig befunden wurde, soll jetzt die Verwaltung nach einem geeigneteren Standort für ein Gesundheitszentrum suchen.
Einer der beiden antragstellenden Ärzte, die öffentlich noch nicht namentlich auftreten wollen, äußerte sich gegenüber der Redaktion enttäuscht: „Wir akzeptieren natürlich diese Entscheidung. Wir haben viel Zeit und auch schon Geld in dieses Vorhaben gesteckt, von dem wir überzeugt sind. Wir suchen seit Jahren nach einem geeigneten Standort.“
Verwunderung hat bei den beiden Medizinern die ablehnende Argumentation der städtischen Planungsverwaltung ausgelöst: „Der Standort im Top West-Gebiet ist uns von der städtischen Wirtschaftsförderung vorgeschlagen worden.“
Für den Dormagener Hausarzt böte der Standort in Top West klare Vorteile: „Die klassische kleine Hausarztpraxis im Stadtteil ist nicht mehr zeitgemäß. Umfragen von uns unter Patienten haben gezeigt, dass der größte Teil mit dem Auto zur Praxis kommt, auch aus anderen Stadtteilen.“ Die Bedeutung von Parkplätzen rückt für ein Praxiskonzept in den Vordergrund.
Ein Gesundheitszentrum in einem Gewerbegebiet wäre in Dormagen neu — „aber nicht in vielen anderen Städten“. Die Verwaltung spricht bei einer Zusammenführung von Arztpraxen an einem solchen Standort von einer „Grenze der Zulässigkeit“. Jetzt wollen die beiden Ärzte die Realschule Beethovenstraße als Standort prüfen lassen.