Anwohner befürchtet Lärmbelästigungen Oktoberfest stand auf der Kippe
Grevenbroich · Erst seit Donnerstag steht fest: Das Oktoberfest in Grevenbroich kann am Samstag wie geplant stattfinden. Hinter den Kulissen hat es Gerichtstermine gegeben. Ein Anwohner verbindet das Bayern-Spektakel mit Lärmbelästigungen.
(wilp) Das Zelt ist längst aufgebaut, zurzeit wird das Innere mit blau-weißer Deko auf Bayrisch getrimmt. Spätestens bis Samstag muss alles fertig sein, denn um 18 Uhr soll die 15. Auflage des Grevenbroicher Oktoberfestes steigen. Bis zu 1600 Menschen können sich dann auf dem Platz der Republik der bayerischen Lebensfreude hingeben. Bis Mittwoch war das alles nicht so klar. Das Fest drohte zu kippen.
Weil er Lärmbelästigungen mit dem Fest verbindet, hatte sich ein Anwohner aus dem Flutgraben-Viertel an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gewandt und einen Eilantrag gegen die von der Stadt erteilte Ausnahmegenehmigung für das Oktoberfest eingereicht. Vor zwei Wochen entschieden die Richter zugunsten der Verwaltung und damit für die Veranstaltung an der Graf-Kessel-Straße. Der Grevenbroicher wandte sich an die nächsthöhere Instanz, an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.
Dessen Senat teilte am Mittwochabend dem Rathaus mit, dass der Antragsteller wohl keine unzumutbaren Lärmbelästigungen zu befürchten habe. Bei einer Interessenabwägung neige das Gericht dazu, sich für eine Zulassung der Veranstaltung auszusprechen. Das OVG bezog sich auf eine zwischenzeitlich von der Stadtverwaltung neu justierte und nachgereichte Ausnahmegenehmigung für das Oktoberfest.
„Darin wurde die Lautstärkengrenze der sogenannten Freizeitlärm-Richtlinie des Landes angepasst“, sagt Rathaussprecher Lukas Maaßen. Heißt: Im Zelt darf der Lärmpegel von 90 Dezibel nicht überschritten werden, in 100 Metern Entfernung dürfen nur noch 60 Dezibel ankommen. Und: Punkt Mitternacht muss Schluss sein, was ohnehin geplant war. Mit Blick auf die neue Ausnahmegenehmigung habe der Rechtsbeistand des Antragstellers am Donnerstag das Verfahren für erledigt erklärt, sagt Maaßen. Und auch für das OVG ist die Sache vom Tisch: „Das Verfahren wird eingestellt“, sagte eine Sprecherin.
Warum die Stadt bei ihrer Ausnahmegenehmigung nicht direkt die Freizeitlärm-Richtlinie angewandt hatte, bleibt ein Geheimnis. Den Veranstaltern Marc Pesch und Dustin Thissen, die seit Jahren das Grevenbroicher Oktoberfest auf die Beine stellen, ist sie nicht unbekannt. „Die damit verbundenen Lärmschutzauflagen können und werden wir erfüllen“, sagt Pesch. Um auf Nummer sicher zu gehen, sei das Festzelt mit festen Kunststoffwänden ausgestattet. Zudem wurde die Musikanlage neu ausgerichtet.
Nach einer Tour durch halb Grevenbroich wird das Fest am Samstag erstmals in der Innenstadt veranstaltet. „Auf allen Plätzen waren wir immer darauf bedacht, dass es ein gutes Miteinander mit der Nachbarschaft gibt“, sagt Marc Pesch, der sich gewünscht hätte, „dass sich der Kläger im Vorfeld an uns gewandt hätte, statt die Gerichte zu bemühen. Dann hätten wir über mögliche Probleme sprechen können.“
Die beiden Veranstalter sind froh, dass die Sache kurz vor knapp noch gut ausgegangen ist. Eine Absage des Oktoberfestes in letzter Minute sei mit enormen Verlusten verbunden gewesen. Im Vorverkauf erworbene Tickets hätten rückerstattet, Hotelbuchungen abgesagt werden müssen. Und auch die bereits gelagerten 40 großen Fässer mit Oktoberfest-Bier hätten zurück nach Bayern geschickt werden müssen.
Dass das Oktoberfest die Gerichte beschäftigt, ist dem Bürgerschützenverein Grevenbroich nicht verborgen geblieben. „Wir haben das mit Interesse verfolgt“, sagt Präsident Detlef Bley. Bekannterweise beschäftigen sich die Schützen mit der Frage, ob sie im Rahmen des Flutgraben-Umbaus mit ihrem Fest vom Platz der Republik auf das ehemalige Bauhof-Gelände umsiedeln sollen. Dabei spielt auch der Lärmschutz eine wichtige Rolle.