Während der Unterrichtszeit SPD ist für Tempo 30 vor Betreuungseinrichtungen
Grevenbroich. · Kitas, Schulen und Pflegeheime könnten ein uhrzeitbezogenes Tempolimit erhalten.
In der Diskussion über die umstrittenen Tempo-30-Zonen, die auf einigen Grevenbroicher Straßen eingeführt wurden, hat sich jetzt die SPD positioniert. Sie fordert eine flächendeckende Einführung zeitlich begrenzter 30er-Zonen vor allen Kindergärten und Schulen. „Das erhöht die Sicherheit für Kinder und Jugendliche“, sagt Fraktionsgeschäftsführer Daniel Rinkert.
Das Tempolimit soll während der Unterrichts- und Betreuungszeiten gelten. „Nach Schulschluss, an Wochenenden und in den Ferien soll dann Tempo 50 gelten“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Holger Holzgräber. Dazu sollen variable Verkehrszeichen für temporär unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt werden. Zudem wollen die Sozialdemokraten, dass die Verwaltung im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Einführung von Tempo-30-Zonen vor weiteren „schützenswerten Einrichtungen“ erwägen soll. Gemeint sind Seniorenzentren. In ihrem Antrag für den am 11. Juli tagenden Stadtrat begründet die SPD weiterhin, dass Tempo 30 die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhe.
Der Vorschlag für Schulen und Kindertagesstätten könne mit Verkehrszeichen „praktikabel umgesetzt werden“, sagt der Bürgermeister. „Es freut mich, wenn sich nun auch die Politik in diese Richtung bewegt“, so Klaus Krützen. „Das könnte ein guter Kompromiss für alle beteiligten Interessen sein.“
Die Stadt war nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht dazu aufgefordert worden, die an der Rheydter-, Linden- und Bahnstraße eingerichteten Tempo-30-Zonen zu begründen. Die Verwaltung hat eine Fristverlängerung beantragt, sie arbeitet noch an ihrer Stellungnahme, sagt Sprecher Stephan Renner. Grundsätzlich gehe die Stadt davon aus, dass alle Beschlüsse „rechtlich korrekt getroffen wurden“, sagt Renner. Das werde sie auch gegenüber dem Gericht so formulieren.
Die zeitlich begrenzte Regelung
ist bereits seit 2017 im Gespräch
„Wir haben bereits im November 2017 vor dem Bauauschuss dargestellt, dass es auch zulässig ist, vor Schulen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur temporär anzuordnen“, ergänzt Krützen. „Dass dies sinnvoll ist, entspricht auch meiner Überzeugung, die auf meinen Erfahrungen als Lehrer und Schulleiter beruht.“
Neben der rechtlichen Wertung zeige die politische Diskussion im politischen Raum, dass es durchaus einen Bedarf gebe, „die derzeit geltenden Regelung und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten“, so Krützen. Er begrüße daher entsprechende Anträge von CDU, FDP und SPD: „Die Verwaltung ist zuversichtlich, auf dieser Basis zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen“, unterstreicht der Bürgermeister. wilp