Kooperation von Kreiskrankenhaus und Ärzten

Gesundheitsminister Hermann Gröhe informiert.

Foto: Büntig

Grevenbroich. Die medizinische Notfallversorgung im Kreiskrankenhaus Grevenbroich hat sich seit dem 1. Januar erheblich verändert. So wurde die bisherige Notfalldienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in die Notambulanz der Kreisklinik integriert. Die räumliche Erweiterung der Praxisfläche um mehr als 300 Quadratmeter auf jetzt fast 780 Quadratmeter bietet jetzt beste Voraussetzungen, um den Patienten schneller und effizienter helfen zu können.

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe informierte sich jetzt über die Kooperation von niedergelassenen Ärzten und dem Kreiskrankenhaus.

Peter Stöcker ist niedergelassener Internist und gleichzeitig Koordinator der neuen Versorgungsgemeinschaft in Grevenbroich. Er wies auf die gute Zusammenarbeit hin.

Bei den Kosten werde nun auch kräftig gespart. Denn ein Besuch in der Praxis koste die Krankenkassen nur 27 Euro, für einen Hausbesuch würden 88 Euro fällig, erklärte Bernhard Brautmeier, stellvertretender Leiter der KV Nordrhein.

Gesundheitsminister Gröhe: „Ich finde es gut, wie niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte beiderseitig ihre Stärken einbringen. Diese Kooperationen sind wichtig für die Entwicklung der Patientenversorgung.“

Der freiberufliche Arzt bleibe der Eckpfeiler der Patientenversorgung, das Grevenbroicher Modell habe jedoch „Trendsetterqualitäten“. Er habe sich selbst ein Bild davon machen wollen, wie die neue Kooperation in Grevenbroich funktioniere, bevor es bundesweit die Regel werden könne, so Gröhe.

Krankenhausdirektor Ralf Nennhaus erklärte: „Heute geht es nur noch gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten, wenn wir die Leistungsfähigkeit der Versorgung aufrechterhalten wollen.“ Gerade vor dem Hintergrund neuer Sparpläne sei ein „vorausschauendes Planen“ notwendig.

Am Rande des Rundgangs nahm Minister Gröhe auch zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik Stellung und drückte seine Bedenken gegenüber den belgischen Gesetzesänderungen bezüglich der Sterbehilfe für Kinder aus: „Es ist auch bei extremen Einzelfällen eine fragwürdige Entscheidung. Menschen sollten nicht durch die Hand eines anderen getötet werden.“

Bei der „Pille danach“ sei die Haltung seines Ministeriums klar formuliert: Nur nach vorherigem Arztbesuch soll das Medikament in Deutschland verschrieben geben.