Entscheidung liegt beim Eigentümer Kreiswerke erteilen Hundestrand am Kaarster See Absage

Kaarst · Ein Bürgerantrag, der die Einrichtung eines Hundestrandes am Kaarster See beinhaltete, wurde nun zurückgewiesen. Die Kreiswerke Grevenbroich als Betreiber des Naherholungsgebiets lehnen einen Strand für Vierbeiner ab.

Baden ist im großen Kaarster See verboten, auch einen Hundestrand wird es dort nicht geben.

Foto: Stephan Seeger

(seeg) Die Einrichtung eines Hundestrandes am Kaarster See ist vom Tisch. Weder am großen noch am kleinen Kaarster See wird es einen Hundestrand geben. Das ist das Ergebnis der Hauptausschusssitzung von Donnerstag. Die Kreiswerke Grevenbroich haben der Stadt Kaarst auf deren Anfrage hin mitgeteilt, dass sie einen Hundestrand am Kaarster See ablehnen.

„Die Nutzung des kleinen Kaarster Sees, also des Betriebsgeländes des Freibades, verbietet sich alleine schon unter dem Aspekt der Sicherheit und der Rücksichtnahme auf unsere Badegäste“, werden die Kreiswerke in der Verwaltungsvorlage zitiert. Die Einrichtung eines Hundestrandes am großen Kaarster See würde alle Bemühungen zur Durchsetzung eines Badeverbotes konterkarieren und führe „unvermeidbar zu erheblichen Belastungen für den Naturschutz und Landschaftsschutz“, schreiben die Kreiswerke. Damit wurde der Bürgerantrag abgelehnt, den Karsten Silberbach im September 2021 in den Hauptausschuss eingebracht hatte. Dieser Antrag wurde erneut im März dieses Jahres diskutiert, damals war die Verwaltung damit beauftragt worden, Kontakt zur Bezirksregierung aufzunehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Die Bezirksregierung empfahl ihrerseits mit einem Schreiben Ende März an die Verwaltung die Umsetzung der privatrechtlichen Ausgestaltung der Benutzungsordnung des Kaarster Sees. Da es sich um ein künstliches Gewässer handele, bestehe kein Gemeingebrauch. Art und Umfang der Benutzung könnten aus diesem Grund nicht nur in Form von beispielsweise Verordnungen der Bezirksregierung bestimmt werden, auch der Gewässereigentümer oder Rechteinhaber dürfen über die Nutzung bestimmen. Karsten Silberbach, Vorsitzender des Kaarster Sportfischervereins, stellte den Antrag damals, um eine Alternative für die frei laufenden Hunde am Kaarster See zu schaffen – entweder am Südufer des Badesees oder am nördlichen Ufer des großen Kaarster Sees. Damit wollte der Sportfischerverein die Zerstörung der Uferrandbepflanzungen durch frei laufende Hunde in der Brut- und Setzzeit eindämmen.