Neues Pflegeheim für Kaarst
Ein viertes Seniorenheim ist in der Planung. Investoren dürfen ihre Konzepte vorstellen.
Kaarst. Kaarst hat aktuell einen ungedeckten Bedarf von 103 stationären Pflegeplätzen. Bis zum Jahr 2015 wird diese Zahl voraussichtlich auf 370 steigen. Diese Prognose basiert auf einem Gutachten des Instituts für Gerontologie an der Technischen Universität in Dortmund aus dem Jahr 2008, sie wurde vom Rhein-Kreis Neuss anhand der kreisweiten Entwicklung der Belegungszahlen noch einmal aktualisiert.
Die Zahlen sprechen für sich, und so hat der Ausschuss für Senioren, Demografie und Soziales jetzt auch bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen beschlossen, dass der Bedarf für eine vierte stationäre Pflegeeinrichtung im Stadtgebiet besteht. Interessierten Investoren und Betreibern soll nun die Gelegenheit eingeräumt werden, ihre Planungen für ein Seniorenheim mit 80 Plätzen in der nächsten Ausschusssitzung am 15. November vorzustellen. Wo das neue Haus entstehen soll, steht schon fest. Da der Bedarf bereits 2007 erkennbar war, wurde an der Ecke Alte Heerstraße/Broicherdorfstraße ein Grundstück für diesen Zweck reserviert.
Wie der Erste Beigeordnete Heinz Dieter Vogt im Ausschuss mitteilte, kann die Stadt bei der Finanzierung jedoch nicht mit Hilfe des Kreises rechnen. Der halte es für sinnvoller, die seit längerem geplante Erweiterung des Johanniterstiftes um bis zu 30 Plätze, insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen, zu realisieren. Damit würde dem ansteigenden Bedarf in moderater Weise Rechnung getragen. Vogt: „Das haben wir als nicht schlüssig empfunden. Es kann nicht sein, dass wir eines Tages alte Menschen womöglich nach Grevenbroich schicken müssen.“
Die Stadtverwaltung geht nach eigenen Berechnungen davon aus, dass selbst, wenn in anderen kreisangehörigen Kommunen neu geplante Einrichtungen und in Kaarst sowohl das vierte Pflegeheim als auch die Erweiterung des Johanniterstifts realisiert würden, die für das Jahr 2015 prognostizierte Nachfrage kreisweit immer noch um mindestens 91 Plätze unterschritten würde.
Hintergrund der Zurückhaltung des Rhein-Kreises laut Verwaltungsvorlage: Man befürchte langfristig Überkapazitäten im Kreisgebiet, die durch das so genannte Pflegewohngeld zu Lasten der Kreisgemeinschaft finanziert werden müssten.