Die Anmeldephase für Grundschulen beginnt
Kinder müssen zur Anmeldung unbedingt anwesend sein.
Eltern der zukünftigen i-Dötzchen erhalten in diesen Tagen Post von der Stadt. Die Anmeldephase für das Grundschuljahr 2016/2017 ist terminiert: In der Woche vom 4. bis 7. November nehmen die Schulen Anmeldungen an. Kinder, die bis 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind ab dem 1. August 2016 schulpflichtig. Die Stadt weist darauf hin, dass bei der Anmeldung die Anwesenheit des Kindes erforderlich ist. Außerdem müssen das Familienstammbuch und die Geburtsurkunde vorliegen. Darüber hinaus sind — falls vorhanden — Nachweise zur Sprachstandsfeststellung mitzubringen.
Für Flüchtlingskinder besteht die Schulpflicht erst, sobald ein Asylverfahren eröffnet wurde. Die Kinder, die in den Sporthallen des Mataré-Gymnasiums und des Meerbusch-Gymnasiums in Notunterkünften untergebracht sind, sind daher von der Anmeldepflicht zunächst ausgenommen. Kinder, die erst nach dem 30. September 2016 ihren sechsten Geburtstag feiern, können auf Antrag der Eltern trotzdem schon eingeschult werden. Allerdings muss ein Nachweis darüber vorliegen, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Schulbesuch gegeben sind. In letzter Instanz entscheidet der verantwortliche Schulleiter über die Aufnahme.
Die Erwin-Heerich-Grundschule (Bovert) und die katholische Barbara-Gerretz Schule werden zum Schuljahr 2016/17 zusammengelegt. Die neue Grundschule wird in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule am Wienenweg in Osterrath ihren Platz finden. Alle städtischen Grundschulen in Meerbusch sind offene Ganztagsschulen, die nach dem Unterricht eine Betreuung bis 16 Uhr gewährleisten können.
Bei Fragen steht der Fachbereich Schule, Sport und Kultur der Stadt Meerbusch unter Telefon 02159/916249 für Gespräche zur Verfügung. th