EHS wird wieder zweizügig
Der Ummeldeprozess in Osterath ist laut Verwaltung abgeschlossen.
Osterath. Zwei Wochen vor dem Beginn der Sommerferien geht die Schulverwaltung in Meerbusch davon aus, dass die Anmeldephase an den Osterather Grundschulen beendet ist. „Die Klassenbildung ist abgeschlossen“, sagte der zuständige Fachbereichsleiter Horst Detlev Krügel am Mittwoch auf Nachfrage.
Das Ergebnis: Die Barbara-Gerretz-Schule (BGS) an der Fröbelstraße im Dorf wird nach den Ferien mit 25 Kindern eine Eingangsklasse bilden, die Erwin-Heerich-Schule bleibt mit 34 Erstklässlern im kommenden ersten Schuljahr zweizügig.
Jetzt muss die Bezirksregierung in Düsseldorf für die Personalausstattung sorgen. Wie es in den kommenden Jahren weitergeht, ist noch nicht entschieden.
Hintergrund des neu angesetzten und jetzt abgeschlossenen Anmeldeverfahrens für die i-Dötze ist die Entscheidung des Rats, angesichts der laut Prognose sinkenden Schülerzahlen eine der drei Grundschulen in Osterath zu schließen. Der Standort der verbleibenden Schulen im Stadtteil sowie Größe und Zustand der Gebäude waren zwei wichtige Gründe, die für die Schließung der BGS sprachen.
Dass damit eine katholische Grundschule geschlossen würde, wurde in der Abwägung berücksichtigt, laut dem Oberverwaltungsgericht Münster jedoch nicht stark beziehungsweise exakt genug.
Nicht nur Katholiken müssten berücksichtigt werden, sondern alle Eltern, die ihr Kind auf die konfessionelle Schule geben wollten, rügten die Münsteraner Richter und gaben mit dieser Begründung einem Elternpaar Recht, dass vor dem Verwaltungsgericht gegen die Schließungsentscheidung klagte und dieser Klage in einem Eilverfahren aufschiebende Wirkung geben wollte.
Ebendies ist gelungen und machte nun das neue Anmeldeverfahren an der BGS notwendig.
Damit ist faktisch noch nichts entschieden. Ob die Entscheidung des Rats der Stadt Meerbusch rechtens und seriös abgewogen war, wie es das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einer Eilentscheidung zunächst festhielt, wird im regulären Verfahren bewertet. Sollten die Düsseldorfer Richter bei ihrer ersten Einschätzung bleiben und die Entscheidung der Schulschließung für rechtens halten, ist sicher mit dem Gang in die nächste Instanz zu rechnen.
Wie die Meerbuscher Schulverwaltung mit der Frage umgeht, ist noch unklar. „Wir analysieren zunächst die Gründe, die das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren genannt hat“, teilt Fachbereichsleiter Krügel mit. Wie angekündigt, werde das Thema nach der Sommerpause politisch diskutiert.
Der Zentrumspolitiker Wolfgang Müller kündigt an, in der Ratssitzung im September einen Antrag zu stellen: Sollte die Barbara-Gerretz-Schule geschlossen werden, schlägt Müller die Einrichtung je einer katholischen Klasse pro Jahrgang an der EHS und der Eichendorffschule vor.