Ein Neujahrsgruß von der Stadt
Anwohner der Vogelsiedlung müssen für die Erneuerung von Laternen nach vier Jahren hohen Beitrag zahlen.
Bösinghoven. Fernab vom Stress der Großstadt liegt ganz im Westen von Bösinghoven die Vogelsiedlung. Auf Fasanen- oder Wachtel-, Rebhuhn- oder Kiebitzweg verirren sich Auswärtige selten. Hier haben sich Meerbuscher, mittlerweile überwiegend Rentner, den Traum vom eigenen Häuschen erfüllt.
Die fanden am Tag vor Silvester unschöne Post in ihrem Briefkasten. Vier Jahre nach der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in ihrer Siedlung sollen sie nun den Anwohneranteil für die Maßnahme zahlen: etwa 1000 Euro, zahlbar innerhalb von vier Wochen. Wer auf einem Eck-Grundstück wohne, müsse das Doppelte zahlen.
„Es gab keinerlei Vorwarnung. Das ist fast die gesamte Rente eines Monats“, empört sich Brigitte Jeschke. Winfried Schmidt glaubt zu wissen, warum die Stadt es im alten Jahr plötzlich so eilig hatte: „Am 1. Januar wäre die Verjährung eingetreten. Die Stadt hat uns das auf den letzten Drücker persönlich in den Briefkasten geschmissen. Eine Briefmarke war nämlich nicht drauf.“
Was ihn zudem wundert: „Die Anwohner der Straße Im Rott müssen nicht zahlen. Ich habe bei der Stadt nachgefragt, warum, warte aber bis heute auf eine Antwort.“ Dass die Berechnung nach Grundstücksgröße statt nach Straßenfront durchgeführt wird, findet Rainer Jeschke merkwürdig: „Wer noch Ackerfläche im Hinterland hat, zahlt entsprechend mehr.“
Dass die Verwaltung die Anzahl der Laternen in der zuvor nachts ziemlich dunklen Siedlung aufgestockt und die oberirdischen Leitungen unter die Erde verlegt hat, begrüßen die Anwohner. Sie sträuben sich auch nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an den Kosten. „Aber das hätte man ja wohl etwas glücklicher lösen können“, sagt Brigitte Jeschke.
Stadtsprecher Michael Gorgs hat Verständnis für den Unmut der Anwohner, erklärt jedoch, dass es durchaus nicht unüblich sei, dass die Stadt noch Jahre nach einer derartigen Erneuerung eine Kostenbeteiligung geltend mache. „Gerade im Jahr 2010 hat sich durch die Vielzahl der Maßnahmen, vor allem wegen der Finanzierung durch das Konjunkturpaket II, so einiges angestaut.“
Auch sei es gängige Praxis von Kommunen, den Berechnungsschlüssel an der Grundstücksgröße zu orientieren. „Das machen nicht nur wir in Meerbusch so“, betont Gorgs, der die städtische Gebührensatzung als gerichtsfest bezeichnet. Da dieser Berechnungsschlüssel jedoch derart kompliziert und von vielen Faktoren abhängig sei, verzichte die Verwaltung darauf, Anwohner im Vorfeld zu warnen. Gorgs: „Wir können ihnen einfach keinen Faustwert nennen.“
Eine Beitragsbefreiung — auch nach mehreren Jahren — verbiete allein schon Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes. Das gelte hingegen nicht für so genannte Außenbezirke, die entsprechend dünn besiedelt seien. Und ein solches sei die Straße Im Rott. „Dafür kommt dann die Stadt auf“, sagt Gorgs und nimmt den Anwohnern der Vogelsiedlung zumindest die Sorge, dass sie für die Rott-Bewohner mitzahlen.
Alles in allem räumt der Stadtsprecher ein, dass die Beitragserhebung in der Vogelsiedlung nicht unbedingt glücklich gelaufen sei. „Aber 2010 hat sich alles etwas zugespitzt. Und das kommunale Abgabengesetz kennt ohnehin keine menschliche Komponente.“