In der Stadt fehlen kurzfristigverfügbare Gewerbeflächen

Die neue Übersicht zu der Entwicklung der Gewerbeflächen zeigt die Vor- und Nachteile des Standortes.

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Wie sieht es in Zukunft mit der Weiterentwicklung des Gewerbes und der dafür benötigten Flächen in der Stadt Meerbusch aus? Um diese Frage zu beantworten und sich einen Überblick zu verschaffen, gab die Stadt — betreut vom Planungsamt und der Wirtschaftsförderung — ein Gutachten zur nachhaltigen Gewerbeentwicklung in Auftrag. Der daraus entstandene Gewerbeflächenentwicklungsplan 2030 beschreibt auf Grundlage fundierter Analysen und unter Beachtung der regionalen Verhältnisse, welche grundsätzlichen Möglichkeiten der weiteren Gewerbeflächenentwicklung bestehen.

Die Basis dieser Ausarbeitung bilden örtliche Rahmenbedingungen. Hier wird deutlich, dass die Beschäftigungsstruktur nach Branchen differenziert einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich Handel aufweist (etwa 33 Prozent der Beschäftigten). Auch die Branchen wirtschaftliche (17 Prozent) und sonstige Dienstleistungen (22 Prozent) präsentieren sich stark. Die Entwicklung in den oben angeführten Schwerpunkt-Branchen ist in der Stadt Meerbusch deutlich positiver als in den Vergleichskommunen. Die Zahl der Beschäftigten stieg von 2007 bis 2013 um etwa 31 Prozent. Dieser Zuwachs ist insbesondere auf die Entwicklung im Großhandel zurückzuführen.

Den Ausführungen im Gewerbeflächenentwicklungsplan liegt auch die Befragung von Unternehmen zum Gewerbeflächenbedarf zugrunde. Hier ist tendenziell eine positive Bewertung des Standortes Meerbusch festzustellen. Da erfahrungsgemäß vorhandene Stärken nicht mehr komplett wahrgenommen und vorrangig Defizite aufgeführt werden, kommt der Mehrheit der positiven Nennungen eine hohe Bedeutung zu.

In Bezug auf Meerbuschs Flächennutzungsplan wurde festgestellt, dass die Erweiterungsflächen etwa 19,5 Hektar aufweisen. Allerdings sind diese Flächen ebenso wie bereits erschlossene Gebiete in den Stadtteilen für die Aufnahme von Logistik- und Großhandelsunternehmen oder produzierendes Gewerbe nicht geeignet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt auf verschiedene Areale wie Erweiterungsfläche Böhler, Wienenweg oder Teile der Ostara-Fläche keinen direkten Zugriff hat.

Das Angebot kurzfristig verfügbarer Flächen ist sehr begrenzt und aufgrund von Standortqualitäten und -eigenschaften nur für einzelne Branchen geeignet. Deshalb sei die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets unbedingt erforderlich, so die Experten. Die Dringlichkeit wird auch durch die Aufnahme des ersten Entwurfs in den neuen Regionalplan der Bezirksregierung bestätigt. In der Planungsausschusssitzung erklärte Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage: „Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes für den überregionalen Bedarf ist ein wichtiger Pfeiler in der zukünftigen Entwicklung der Stadt.“

Auch als Abhilfe des Zielkonflikts zwischen den sich ausdehnenden Gewerbestandorten einerseits und den Wohnsiedlungsbereichen andererseits bietet sich das interkommunale Gewerbegebiet an. Es offeriert lagebezogen hohe Standortqualitäten für einen Gewerbestandort und ist als Wohnstandort nahe der Autobahn A 44 ungeeignet.

Eine Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets — der Entwicklungs-Prozess läuft — würde die Grundlage bieten, bestehende Standortvorteile zu nutzen und eine aktive Akquisitionspolitik im Bereich Wirtschafts-/Gewerbeentwicklung zu betreiben. Damit wäre auch die Möglichkeit gegeben, unter ansiedlungswilligen Betrieben auszuwählen und Betriebe anzusiedeln, die den definierten Vorgaben entsprechen.