Kirchenvorstand bezieht Stellung zu Bauvorhaben
Der umstrittene Kubus-Anbau soll nur zu zwei Dritteln privat genutzt werden. Es sei weiter unklar, ob Pfarrer Norbert Viertel dort einzieht.
Der Kirchenvorstand von St. Hildegundis von Meer nimmt im neuen Pfarrbrief zum umstrittenen Anbau an die Kaplanei am Kirchplatz 27 in Osterath Stellung. Stefan Beeck als Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands versucht die Vorgänge zu beleuchten, die in der Gemeinde auch für Kritik gesorgt hatten. Wie zuvor berichtet, gab es intern im Kirchenvorstand Diskussionen um das Bauvorhaben: Der Altbau soll saniert und um den Anbau ergänzt werden. Zweifel gab es im Kirchenvorstand unter anderem daran, ob 160 Quadratmeter Wohnraum für den Pfarrer nötig seien.
Stefan Beeck erklärt jetzt, dass zwei Drittel des geplanten Bauwerks, also 107 Quadratmeter, für die privaten Zwecke des Pfarrers genutzt werden sollen. Das restliche Drittel werde für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen. Weiter sei noch nicht endgültig geklärt, ob dort Pfarrer Norbert Viertel einzieht oder die Wohnung vermietet wird. Beeck schreibt: „Während der Entwicklung dieses Gebäudes wurden im Kirchenvorstand Anforderungen an einen zeitgemäßen Wohn- und Amtssitz erarbeitet. Es ist Konsens im Kirchenvorstand, dass eine Trennung des Privatbereichs des Pfarrers von den Amtsbereichen notwendig ist. Die Arbeit als Seelsorger ist nicht an normale Bürozeiten gebunden; der Pfarrer ist in dieser Funktion ständig im Einsatz. Möglichkeiten für den Empfang von Besuchern im Haus außerhalb seiner Privaträume sollen gegeben sein. Außerdem muss ein Arbeitszimmer zur Verfügung stehen. Der Gebäudeschnitt lässt es auch zu, dass ein abgetrennter Gästebereich eingerichtet wird. Dieser Bereich kann für Gäste zum Beispiel Gastpriester aus anderen Ländern, für Bischofsvisitation, Theologiestudenten, Praktikanten, als privater Bereich für eine Haushälterin oder private Gäste des Pfarrers genutzt werden. 160 Quadratmeter Nutzfläche in einem Gebäude, von denen ein Drittel für die dienstlichen Aufgaben eines leitenden Pfarrers und Seelsorgers genutzt werden, sind aus unserer Sicht gut zu vertreten.“