Petition soll Flughafen-Pläne stoppen
Der Meerbuscher Wulff Bickenbach sagt, dass die Bürgerbeteiligung fehlerhaft sei. Einige ausgelegte Unterlagen führten in die Irre.
Der Meerbuscher Wulff Bickenbach (74) fordert in einem Antrag für den Petitionsausschuss des NRW-Landtages eine neue Form der Bürgerinformation bei der geplanten Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens. Er macht geltend, dass ein Normalbürger die Fülle von Informationen auf den tausenden Seiten Antragsunterlagen nicht nachvollziehen könne. Auch wirft er dem Flughafen vor, ein fehlerhaftes Beteiligungs- und Anhörungsverfahren initiiert zu haben. Bickenbach schlägt vor, eine unabhängige Kommission die Antragsunterlagen zunächst untersuchen zu lassen, die dann für den Bürger eine verständliche Zusammenfassung liefert.
Zum Hintergrund: Der Flughafen Düsseldorf plant die Kapazität seiner Flugbewegungen zu erhöhen — 60 statt 47 Flugbewegungen pro Stunde in der Spitze. Die Antragsunterlagen dafür liegen derzeit öffentlich aus. Die Einspruchsfrist endet am 8. Juli. Wie der Petitionsausschuss, der heute wieder tagt, auf den neuen Antrag aus Meerbusch reagiert, ist offen. Die Runde mit 25 Mitgliedern aller im Landtag vertretenen Parteien tagt nichtöffentlich. Da sie vor Thematisierung einer Petition auch die Betroffenen um Stellungnahme bittet, wird der Antrag wohl erst in einer der kommenden Sitzungen zur Sprache kommen.
Das NRW-Verkehrsministerium als Planfeststellungsbehörde sieht keinen Grund für ein Neuaufrollen des Verfahrens. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit: „Die zuständigen Behörden haben anhand aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geprüft, ob die Antragsunterlagen der Flughafen Düsseldorf GmbH für die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens tauglich, das heißt nach Maßgabe der fachlichen Vorgaben vollständig und ausreichend, sind.
Die Unterlagen müssen insbesondere für Anwohner, Kommunen und Umweltverbände die erforderlichen Informationen enthalten, um Art und Ausmaß der jeweiligen eigenen Betroffenheit erkennen und hierauf gegebenenfalls Einwendungen gründen zu können. Dies war der Fall. Die breite Beteiligung der Öffentlichkeit konnte somit eingeleitet werden.“ Die Bezirksregierung als Moderatorin des Anhörungsverfahrens sagt, dass die gesetzlich geforderte „hinreichende Anstoßwirkung“ im Verfahren gegeben sei. „Anstoßwirkung heißt, dass die Unterlagen den von den Vorhaben potenziell Betroffenen Anlass zur Prüfung geben, ob ihre Belange von der Planung berührt werden.“ Die Bürger müssten im Zweifel also eigene Gutachten in Auftrag geben.
Der 74-jährige Wulff Bickenbach, ehemaliger Oberst der Luftwaffe und Historiker, fordert in seiner Petition quasi eine Umkehr der Beweispflicht. Schon wegen des geplanten Konverterbaus in Osterath hatte er einen Petitionsausschuss kontaktiert, damals den des Bundestages. „Damals hat man uns halb Recht gegeben“, sagt Bickenbach.
Im Falle der geplanten Kapazitätserweiterung des Flughafens macht er geltend, dass es keinem Bürger allein möglich sei, die ausgelegten 1210 Seiten Antragsunterlagen mit 75 Karten und Diagrammen einschließlich 474 Literaturangeben und weiteren 20 000 bis 100 000 Seiten lesen und verstehen zu können — zumal viele der Literaturhinweise in englischer Sprache verfasst sind. „Damit verstößt das Beteiligungsverfahren gegen den § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes“, argumentiert Bickenbach. Ferner hat er Literaturangaben stichprobenartig untersucht und ist zum Ergebnis gekommen, dass sie nicht alle zum Ziel führen. In manchen Fällen seien die Hinweise nicht zu finden, in anderen Fällen nur käuflich zu erwerben. „Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat nur noch Alibifunktion. Die betroffenen Bürger werden so ihrer demokratische Rechte beraubt“, sagt Bickenbach. An die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Rita Klöpper (CDU), schreibt er: „Der Planungsprozess ist in technischer, ökonomischer und juristischer Hinsicht hochkomplex. Es kann nicht angehen, dass ausgelegten Antrags-Unterlagen nur für Fachleute verständlich sind und die auch nur bestimmte Aspekte interessieren.“
Der Düsseldorfer Flughafen will inhaltlich nicht Stellung zum Antrag nehmen. Flughafensprecher Thomas Kötter verweist darauf, dass das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium die Auslegungsreife attestiert habe. Somit sei davon auszugehen, dass die Antragsdokumente „die erforderliche Güte“ haben. Bei Verständnisfragen könnten die Bürger auch das Nachbarschaftsbüro des Flughafens kontaktieren.