Konverter: Die Kritiker laufen Sturm
Osterath. Die Bürgerinitiative gegen den Doppelkonverter kritisiert das am Samstag in Kraft tretende Bundesbedarfsplangesetz, in dem die Umspannanlage in Osterath als Netzverknüpfungspunkt für zwei Gleichstromleitungen verbindlich festlegt wird, scharf.
Das Gesetzt basiere auf einem fehlerhaften Netzentwicklungsplan 2012. Obwohl die fehlende Alternativenprüfung aller Netzverknüpfungspunkte unter anderem auch vom Bundesumweltministerium angemahnt wurde, seien die hierdurch bedingten Rechtsverstöße seitens des Gesetzgebers „sehenden Auges“ in Kauf genommen worden.
Die Appelle von Bürgern, Verbänden und aller vier Übertragungsnetzbetreiber, zumindest das Gesetz um eine Flexibilisierungsklausel zu ergänzen, um auf Planungsänderungen reagieren zu können, seien zurückgewiesen worden.
„Es scheint, dass ein schneller, fahrlässiger Netzausbau auf Kosten der Bürger umgesetzt werden soll“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative, die der Stadt Meerbusch für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ausdrücklich dankt.
Klagen von einzelnen Privatpersonen sind derzeit noch nicht möglich, da erst im weiteren Planungsverfahren der Standort des Doppelkonverters konkret festgelegt werden soll und deshalb eine unmittelbare Betroffenheit einzelner Privatpersonen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Red/M.I.