Landstraßenraser: Gericht verhängt Bewährungsstrafe
21-Jähriger verletzte im August vergangenen Jahres eine Radlerin lebensgefährlich.
Das Amtsgericht Neuss hat gestern einen 21 Jahre alten Meerbuscher wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Am 15. August 2014 befuhr der Angeklagte die Bismarckstraße aus Richtung Bösinghoven kommend mit einer Geschwindigkeit zwischen 128 und 159 Stundenkilometern — erlaubt waren jedoch nur 70. Als er auf eine Fahrradfahrerin traf, die gerade die Straße überqueren wollte, konnte der Lanker trotz Vollbremsung seinen 170 PS starken BMW nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen. Der Angeklagte versuchte auszuweichen, verlor jedoch die Kontrolle und erwischte die Fahrradfahrerin mit dem Heck seines Fahrzeugs, das daraufhin mit zwei Bäumen kollidierte.
Die Geschädigte (63) aus Meerbusch wurde durch die Luft geschleudert und erlitt schwerwiegende, zunächst akut lebensbedrohliche Kopfverletzungen. „Auch eine Amputation des Unterschenkels stand zur Diskussion“, sagte die Geschädigte gestern. An eine Rückkehr in ihren Beruf als Grundschullehrerin sei momentan genauso wenig zu denken wie ans Auto- beziehungsweise Fahrradfahren. Die 63-Jährige befindet sich in psychologischer Behandlung.
Während sie die Folgen des Unfalls schilderte, suchte der nervös wirkende Angeklagte immer wieder Blickkontakt mit seinem Vater. „Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat, das war unverantwortlich und tut mir einfach Leid“, sagte der Motorsport-Fan mit Tränen in den Augen. Beschämt senkte er den Blick, als der Richter einen vom Angeklagten verfassten Facebook-Kommentar vorlas, den er vor dem Unfall veröffentlichte: „Wenn ich schneller über eine Kreuzung fahre, ist die Zeit kürzer, in der was passieren kann.“ Fahren wird er nun 15 Monate lang nicht: Neben der Bewährungsstrafe darf ihm in diesem Zeitraum keine Fahrerlaubnis mehr erteilt werden.
Bestraft wurde der 21-Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht — nicht, wie von seinem Strafverteidiger gefordert, nach Jugendstrafrecht. Das psychologische Gutachten ergab keine Verzögerung des Reifeprozesses. Bei der Urteilsverkündung rügte der Richter den Angeklagten: „Man kann nur von Glück reden, dass bei dem Unfall niemand gestorben ist.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.