Ordnungsamt beschäftigt sich mit Terrassengebühr
Von CDU und Grünen sind mehrere Anfragen zu der umstrittenen Gebühr eingegangen.
Auf Anfrage von CDU und Grünen beschäftigt sich das Ordnungsamt derzeit mit dem Thema Terrassengebühr. „Es sind mehrere Fragen eingereicht worden“, bestätigt Stadtsprecher Michael Gorgs. „Offenbar hat die Politik das Thema wieder aufgenommen.“
Zur Erklärung: Zum 1. April müssen Meerbuscher Gastronomen an die Stadt die sogenannte Terrassengebühr zahlen. 2013 hat der Stadtrat die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ beschlossen. Dahinter steht der Gedanke, dass Gastronomen, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenraums wirtschaftlichen Gewinn erzielen, dafür eine Gebühr an die Allgemeinheit entrichten müssen.
Werner Schmalbach, Eigentümer und Verpächter des „La Pähd“ in Lank, ist einer der größten Kritiker dieser Regelung. „Seit 2013 wurde die Sondernutzungssatzung nicht bearbeitet. Dabei steckt sie voller Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten“, sagt er. De facto sei die Terrassengebühr in Meerbusch eine Gebühr ohne Einnahme. Schmalbach hat sich die aktuellen Zahlen beim Ordnungsamt besorgt. „Bei der Berechnung ging man 2013 von einer Einnahme von 32 592 Euro aus“, sagt er: „Nur liegen die Einnahmen unter der prognostizierten Zahl: 2016 wurden 22 600 Euro eingenommen.“
Viele Meerbuscher Gastronomen, sagt Schmalbach, hätten ihre Außenflächen verkleinert. „Das muss auch den Gästen negativ aufgefallen sein. Ich bin mir sicher: Der Gewinn für die Stadt Meerbusch ist größer als die jetzigen ,Einnahmen’, wenn keine Terrassengebühr erhoben wird — dadurch, dass der Verwaltungsaufwand sinkt, der Gastronom mehr Umsatz macht und dadurch mehr Gewerbesteuer zahlt.“