SEK-Einsatz bei einer Zwangsräumung

Mehr als vier Stunden hat gestern die Zwangsräumung einer Wohnung an der Nordstraße mit anschließendem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos der Polizei gedauert. Dabei musste zwischendurch die Nordstraße Höhe Wanheimer und Gartenstraße gesperrt werden.

Angefangen hatte der Einsatz um 8.30 Uhr: Eine Gerichtsvollzieherin wollte mit einem Schlüsseldienst die Wohnung öffnen lassen. Die Bewohnerin — nach Angaben der Polizei eine Seniorin, älter als 70 Jahre — und ihr Sohn sollten zwangsgeräumt werden. Zu den Gründen wurden gestern keine Angaben gemacht.

Der 61-jährige Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes arbeitete gerade an einem Fenster, als er plötzlich und unvermittelt aus der Wohnung heraus mit einer unbekannten Substanz attackiert wurde. Wie sich später herausstellte, war der Sohn der Seniorin der Angreifer, gegen den jetzt auch wegen des Verdachts der gefährlichen Körverletzung ermittelt wird. Nach dieser Attacke und der andauernden Weigerung, die Wohnung zu räumen, wurde die Polizei hinzugerufen. Die sperrte erst einmal den Bereich um das Mehrfamilienhaus ab. Die Beamten forderten die Bewohner mehrfach — auch unter Einsatz eines Megaphons — auf, die Wohnung zu räumen. Das taten die Seniorin und ihr Sohn nicht. Weder die Polizei noch die Gerichtsvollzieherin wussten, wie viel Menschen sich in der Wohnung aufhielten. „Bei solch unklaren Lagen entscheiden wir dann, das SEK zu rufen“, erklärt Polizeisprecherin Diane Drawe.

Das rückte um 12.30 Uhr zum Schauplatz nach Büderich aus, brach die Wohnungstür auf und verschaffte sich so Zugang zur Wohnung. Die ältere Frau und ihr Sohn seien von den Beamten überwältigt worden, so die Polizei. Dabei sei aber niemand verletzt worden.

Nach dem Einsatz stand nicht fest, warum die Bewohner die Tür nicht geöffnet und sich der Anweisung zur Räumung widersetzt haben. Am Nachmittag stand ein Umzugswagen vor dem Haus, und die Wohnung der beiden wurde geräumt — so wie es für den Vormittag bereits geplant war.

Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Sohn eingeleitet. Nach dem Stand der Ermittlungen von gestern sei gegen den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes ein Abwehrspray eingesetzt worden, das auch in der Wohnung sichergestellt werden konnte. Durch den Angriff mit diesem Spray hatte er leichte Verletzungen an den Augen erlitten, die in einem Krankenhaus behandelt wurden. Nach dem Einsatz wurde die Straße gegen 13 Uhr wieder für den Verkehr frei gegeben.